Entrichtet man Zakat auf zwecks Kau...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Entrichtet man Zakat auf zwecks Kaufs einer Ehewohnung erspartes Vermögen?

Ihre Frage

Es geht hier um die Rechtsnorm für das Entrichten der Zakat auf das für Kauf einer Ehewohnung und für Heiratskosten ersparte Geld. Dieses Vermögen erreichte nach Ablauf eines Mondjahres die Erhebungsgrenze. Wenn man Zakat auf dieses Vermögen entrichten muss, wie kann man die Zakat auf die vorigen Jahre ermitteln?

Antwort

    Es ist vorgesehen, dass die Zakat zu einer schariatischen Pflicht wird, wenn das Vermögen nach Ablauf eines ganzen Mondjahres die Erhebungsgrenze erreicht und von Schulden den Leuten gegenüber frei ist und die Grundbedürfnisse des Zakat-Pflichtigen übersteigt. Man betrachtet nämlich das Vermögen, das von all diesem nicht frei ist, als ob es nicht vorhanden sei.

    Der hanafitische Gelehrte Ibn Malak erklärte die Bedeutung des Grundbedürfnisses in einer wissenschaftlichen präzisen Weise, und zwar wie folgt:

    "Das Grundbedürfnis ist das, was den Untergang bei einem Menschen realiter verhütet, wie etwa Lebensunterhalt, Unterkunft, militärisches Gerät, notwendige Kleidung, die vor Hitze und Kälte schützt, oder potenziell, wie etwa bei Schulden, weil der Schuldner das Geld, das die Erhebungsgrenze der Zakat erreicht, zum Tilgen der Schulden braucht um die Verhaftung, die dem Untergang gleichkommt, zu verhüten. Das gilt ebenfalls für Arbeitsmaterial, Wohnungseinrichtung, Reittiere, wissenschaftliche Bücher bei Wissenschaftlern, weil das Nichtwissen bei ihnen dem Untergang gleichkommt. Hat jemand Vermögen, das er für die jeweiligen Bedürfnisse ausgeben muss, wird dieses Vermögen als nicht vorhanden betrachtet, genauso wie das Wasser, auf das man für das Stillen von Durst Anspruch hat, so dass man es betrachtet, als ob es nicht vorhanden wäre, und die rituelle Gebetswaschung mangels Wasser mit Erde (Tajammum) ausführen darf." Zitatende (Haaschiejatu Ibn Aabidien, Band 6, S. 2).

    Ibn Malak meint also, wenn jemand Dirhams besitzt und sie mit der Absicht zurückhält, sie für die Grundbedürfnisse auszugeben, braucht er auf dieses Vermögen keine Zakat zu entrichten, wenn dieses Vermögen bei ihm nach Verlauf eines Mondjahres die Erhebungsgrenze erreicht. Man widerspricht aber dieser Meinung im Werk Al-Bahr-u-Raa`iq (Band 2, S. 222): "Das stimmt nicht mit dem überein, was im Werk Al-Mi´raadsch wa-l-Badaa`i´ steht, dass man nämlich die Zakat auf Bargeld entrichten muss, wobei es unerheblich ist, ob man es mit dem Ziel des Vermehrens oder des Ausgebens für den Lebensunterhalt behält." Zitatende.

    Nach Zitieren des Obigen sagte Ibn Aabidien: "Da nun aber die Meinung von Ibn Malak der wörtlichen Bedeutung der Formulierungen in den Originaltexten der Werke der hanafitischen Rechtslehre entspricht, ist es angemessener, dass man die im Werk Al-Mi´raadsch wa-l-Badaa`i´und in anderen Werken erwähnte Gegenmeinung dahingehend interpretiert, dass dies für den Fall gilt, wenn jemand das Vermögen zurückhält um davon für all seine Bedürfnisse auszugeben, wobei ein Mondjahr verstreicht und dieses Vermögen die Erhebungsgrenze erreicht. Zu diesem Zeitpunkt soll man Zakat auf das verbliebene Vermögen entrichten, auch wenn man beabsichtigt, von diesem Vermögen ebenfalls in der Zukunft auszugeben, da man es für seine Grundbedürfnisse nach Verlauf eines Mondjahres auszugeben nicht berechtigt ist, und zwar im Gegensatz dazu, wenn das Mondjahr verstrich, in dem er ja zum Ausgeben berechtigt ist." Zitatende.

    Auf Grund dessen und in Beantwortung der Frage gilt Folgendes:

    Das zwecks Kaufs einer Ehewohnung und zum Ausgeben für die Heiratskosten ersparte Vermögen gehört zu den Grundbedürfnissen, auf die man keine Zakat zu entrichten braucht.

    Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

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