Milchpanschen

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Milchpanschen

Ihre Frage

Die vorliegende Frage dreht sich um Folgendes:

    Ich arbeite auf dem Gebiet der Kühlung von Milch und deren Liefern an große Firmen zwecks deren Weiterverarbeitung. Diese Firmen verlangen einen bestimmten Milchsäuregehalt – nämlich 13 –, wobei dies den Grad des Milchsäuregehalts beim Melken darstellt. Der Grad des Säuregehalts erhöht sich jedoch auf 20 oder mehr ab der Zeit des Melkens und deren Bereitstellung seitens der Händler bei mir, bis die Milch den erwünschten Kühlungsgrad für deren Transport an die Firmen erreicht. Aus diesem Grund lehnen die Firmen es ab sie anzunehmen. Daher greife ich auf das Hinzufügen von Ammoniak oder Natriumhydroxid (Ätznatron, Soda) zwecks Minderung des Säuregehalts zum erwünschten Grad zurück. Es ist zu bemerken, dass alle Arbeiter auf diesem Gebiet der gleichen Art und Weise folgen und diese Firmen dies wissen. Ich erhalte ebenfalls einige Milchmengen von den Lieferanten, wobei ich weiß, dass sie mit Wasser gepanscht sind und über einen Säuregehaltsgrad verfügen, der über dem gewünschten Level liegt.

    Ist nun das Hinzufügen derartiger Inhaltsstoffe erlaubt? Und falls es erlaubt ist, wie hoch ist dann der Prozentsatz, den man hinzufügen darf? Und ist das Panschen der Milch mit Wasser zulässig?

Antwort

    Nach Hinzuziehen der auf diesem Gebiet spezialisierten Wissenschaftler und nach Konsultation des Leiters der Sektion für Forschungen für Lebensmittelherstellung und Ernährung im nationalen Forschungszentrum, teilte dieser Folgendes mit: 

    Hinsichtlich dessen, ob dies erlaubt ist oder nicht, kriminalisieren sowohl ägyptische als auch internationale Statuten, Überwachungsgesetze und genaue Standardvorgaben irgendein Hinzufügen oder den Vorgang irgendeines Veränderns der Milchsubstanz, wobei es unerheblich ist, ob dies durch Anwendung gesundheitsschädlicher oder schadloser Stoffe geschieht und wie hoch der Prozentsatz ist, der dadurch die Veränderung der Milch in deren natürlichen oder chemischen Eigenschaften, mit denen die Milch aus dem Euter des Tieres kommt, hervorruft. Diese gesetzlichen Bestimmungen sehen Strafe bei Zuwiderhandlung gegen sie vor, und zwar mindestens das Konfiszieren der Milch. Diese Art und Weise verschiedenartigen Beimengens nennt man Milchpanschen.

    Zur weiteren Verdeutlichung sieht das Bild, das den Vertrieb unvermischter flüssiger Milch erlaubt, wie folgt aus:

- Definition von Milch: "Natürliche Sekretion der Milchdrüse bei Säugetieren, die den Grad des Milchsäuregehalts 0,16 - 0,17 % nicht übersteigt, wie die Laktosesäure." Sie wird als folgende chemische Zusammensetzung beschrieben:

- 87% Wasser,
- 4,5 -5 % Kohlenhydrate (Milchzucker – Laktose),
- Fette: 3 - 3,5 % (Kuhmilch) und 5,5 - 9 % (Büffelmilch),
- Proteine: 3,3 % (Kuhmilch) und 4,5 % (Büffelmilch) und
- Mineralien (Kalzium) 120 mg pro Liter (Kuhmilch) und 108 mg pro
Liter (Büffelmilch).
- Hinzu kommen einige bestimmte Vitamine und Mineralsalze in
äußerst geringen Anteilen.

    Dabei handelt es sich um das Bild, zu dem die Gesetze das Vertreiben flüssiger Milch verpflichten, wobei es unerheblich ist, ob die Milch gekühlt oder pasteurisiert ist.

    Als weitere nützliche Informationen legen wir erschöpfend die Betrugsmethoden dar, die sowohl in den wissenschaftlichen Quellen als auch in den Gesetzen und in von Menschen geschaffenen Parametern stehen. Es handelt sich um Folgendes:

  1. Verdünnung der Milch mit Wasser oder Entnahme eines Teils ihres Rahms.
  2. Hinzufügen von entrahmter Milch.
  3. Hinzufügen von Stärke oder einigen Bindemitteln in die mit Wasser verdünnte Milch mit der Absicht der Erhöhung deren Viskosität und Vortäuschung höherer Fettheit.
  4. Eventuelles Hinzufügen winziger Menge von Speisesalz oder Zucker mit der Absicht der Erhöhung der Anzeige des Laktometers und somit Zunahme des spezifischen Gewichtes der Milch.
  5. Eventuelles Hinzufügen eines Farbstoffes, wie etwa Anato, damit die gepanschte Büffelmilch wie Kuhmilch aussieht, da die Dichte von Kuhmilch geringer als die von Büffelmilch ist.
  6. Hinzufügen einiger Konservierungsstoffe wie etwa Formalin, Borax, und Wasserstoffperoxid oder einiger alkalischer Substanzen wie etwa Natrium- oder Bikarbonat, Ätzsoda oder Ammoniak oder einige Antibiotika.
  7. Einige Leute greifen eventuell auf das Anbieten verdünnter Milch als Frischmilch zurück oder mischen einen Teil Trockenmilch mit frischer Flüssigmilch.

    Diese weit verbreiteten Methoden des Milchpanschens und andere noch nicht bekannte Methoden können weder erwünscht noch legal sein. Darüber hinaus ergeben sich viele aus diesen Methoden resultierende Probleme, die wie folgt zusammengefasst werden:

  1. Zahlreiche Gesundheitsprobleme, die aus dem Milchpanschen resultieren und sich je nach Art des Panschens unterscheiden.
  2. Sinken des Nährwertes der Milch und deren Produkte.
  3. Schwierigkeiten, die sich während der Verarbeitung von Milch oder bei deren Verwenden bei der Herstellung einiger Produkte zeigen, wie es beim Verwenden von Milch, der einer von konservierenden oder chemischen Stoffe oder einige Antibiotika bei der Herstellung fermentierter Milch oder einiger Käsesorten hinzugefügt wird, der Fall ist.

    Kurz gesagt ergibt sich Folgendes:

    Den Statuten, den Gesetzen und den genauen Standardvorgaben zufolge und aus wissenschaftlicher Sicht ist ein Hinzufügen von Zutaten, die nicht zu den natürlichen Grundstoffen der aus dem Euter gewonnenen Milch gehören, nicht zulässig, wobei es unerheblich ist, ob diese der Gesundheit schaden oder nicht und wie hoch der Prozentsatz ist.

    Hier endet der Bericht des Zentrums.

    Dementsprechend und auch generell gehört der Betrug insbesondere bei Lebens- und Grundnahrungsmitteln der Menschen im Allgemeinen und Ernährung deren Kinder im Besonderen zu den haramen Dingen, und zwar gemäß den vielen in diesem Zusammenhang überlieferten Hadithen, wie in einem von Muslim und Anderen nach einer Aussage von Abu Huraira (möge Allah der Erhabene an ihm Wohlgefallen finden!) überlieferten Hadith, dass Allahs Gesandter (Allah der Erhabene segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) sagte: "Wer uns betrügt, der gehört nicht zu uns." Ferner passierte Abu Huraira (möge Allah der Erhabene an ihm Wohlgefallen finden!) den Bezirk Al-Harra in Medina. Da sah er auf einmal jemanden Milch tragen und verkaufen. Abu Huraira sah ihn an und siehe da, dieser Mann mischte die Milch mit Wasser! Daraufhin sagte Abu Huraira zu ihm: "Wie wird es mit dir stehen, wenn zu dir am Auferstehungstag gesagt wird: «Trenne das Wasser von der Milch!»" Dieser Hadith wurde von Al-Baihaqi und Al-Asbahaani mit einer Überliefererkette berichtet, über die Al-Mundhiri in seinem Werk At-Targhieb wa-t-Tarhieb sagte: "Gegen diese Überliefererkette ist nichts einzuwenden."

    Aus all diesem und Anderen sehen wir, dass sowohl das Hinzufügen von Ammoniak und ähnlichen Substanzen, die die Milchsäure in einem bestimmen Maß konservieren, als auch das Hinzufügen von Wasser sowie die Änderung der natürlichen Bestandteile der Milch bei deren Verkauf als Milch nicht zulässig sind.

    Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

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