Gilt ein zweiter Ehemann als ein zu...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Gilt ein zweiter Ehemann als ein zum Heiraten mit der Tochter des ersten Ehemannes verwehrter Mann?

Ihre Frage

Ich habe aus einer früheren Ehe eine Tochter zur Welt gebracht. Dann wurde ich geschieden. Vor 15 Jahren habe ich nochmal geheiratet und ein männliches und ein weibliches Kind zur Welt gebracht. Ich lebe immer noch mit meinem zweiten Ehemann zusammen.

    Ich bitte Sie, mir mitzuteilen, ob mein jetziger Ehemann als ein zum Heiraten mit meiner Tochter des ersten Ehemanns schariatisch verwehrter Mann gilt oder nicht.

Antwort

    Es ist in der Scharia vorgesehen, dass es einem Mann aus Gründen der Verschwägerung zeit seines Lebens haram ist, die Töchter seiner Ehefrau, mit der er ehelichen Verkehr hatte, zu heiraten, wobei es absolut unerheblich ist, ob diese Frau noch seine Ehefrau ist oder von ihm geschieden wurde oder verstorben ist, und zwar gemäß den Worten Allahs des Erhabenen:

... وَرَبَائِبُكُمُ اللَّاتِي فِي حُجُورِكُمْ مِنْ نِسَائِكُمُ اللَّاتِي دَخَلْتُمْ بِهِنّ ...

    ... und eurer Stieftöchter, die in eurem Schoß, von euren Frauen, mit denen ihr ehelichen Verkehr hattet ... 
                                                 (Sure 4, Vers 23)

    Mit Stieftochter ist die Tochter aus einer früheren Ehe der Ehefrau gemeint. Es ist jedoch keine Bedingung für das Verwehrtsein der Stieftochter für den Ehemann deren Mutter, dass diese Tochter im Schoße dieses Ehemanns erzogen wird. Die Gelehrten sagen nämlich, dass die im ehrwürdigen Quran-Vers stehende Bezeichnung اللَّاتِي فِي حُجُورِكُمْ (= die in eurem Schoß) den am meisten vorkommenden Sachverhalt und keine spezifizierende Eingrenzung darstellt, das heißt, der Regelfall besteht in der Erziehung der Stieftochter im Schoß deren Mutter zusammen mit deren zweiten Ehemann. Aber selbst wenn dies nicht geschieht, entfällt das ewige Verwehrtsein der Ehe auf Lebenszeit zwischen beiden nicht.

    In Beantwortung der Frage und auf Grund des Erwähnten gilt Folgendes:

    Ihrem jetzigen Ehemann ist zeit dessen Lebens Ihre Tochter von Ihrem ersten Ehemann verwehrt.

    Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

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