Änderung der Absicht zum Errichten einer Moschee in eine Absicht zu anderen wohltätigen Zwecken
Ihre Frage
Als ich jedoch aus dem Ausland zurückkam und feststellte, dass es zahlreiche dringende Wohltätigkeitsprojekte gibt, die noch wichtiger als das Errichten von Moscheen sind, dachte ich darüber nach, den Erlös aus dem Grundstück in andere Wohltätigkeitszwecke fließen zu lassen, zu denen die Beteiligung an spezielle Stiftungen für islamische geistige Beschäftigungen, Inobhutnahme von Waisen, Finanzierung sozialer Projekte in unserer Ortschaft und noch Andere gehören und die sich meines Bewusstseins während meines Auslandsaufenthaltes entzogen hatten.
Die Frage lautet nun: Ist mir schariatisch gesehen die Absichtsänderung vom Errichten einer Moschee in andere Wohltätigkeitszwecke, die anderer Natur sind und sich nicht auf die Stadt Al-Aaschir Min Ramadan beschränken, gestattet?
Antwort
Ja, dies ist zulässig, solange dieser zum Errichten einer Moschee bestimmte Geldbetrag nicht an ein Gelübde gebunden ist. In diesem Fall steht es dem Fragesteller zu, sein Vermögen für das auszugeben, worin er den größten Nutzen zu Gunsten der Muslime sieht, und es spricht diesbezüglich nichts gegen ihn.
Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!