Rechtsnorm für den Ausschluss von F...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Rechtsnorm für den Ausschluss von Frauen und Anderen vom Erbe

Ihre Frage

Ist der Ausschluss von Frauen vom Erbe statthaft?

    Und darf man Kinder vom Erbe deren Vaters ausschließen und ihnen zum Trotz deren Mutter die gesamte Erbmasse geben, wobei diese darüber nach ihrem Gutdünken verfügt?

Antwort

    Das Ausschließen von Frauen vom Erbe und das Ausschließen von Kindern vom Erbe deren Vaters ohne deren Einwilligung zu Gunsten deren Mutter sowie anderes den göttlichen schariatischen Erbschaftsnormen Zuwiderlaufende gehören doch nur zu den Erbschaftsangelegenheiten der vorislamischen Zeit der Ignoranz, hinsichtlich derer der Islam kam um sie für alle Zeiten auszumerzen und mit Sand zuzuschütten. Möge Allah denjenigen, der sie wiederbelebt, nicht segnen! Dies gehört auch zum Aufzehren des Besitzes der Leute in nichtiger Weise und auch zu den Todsünden, deren Begehenden Allah der Erhabene schwere Pein androht. Nach Erwähnen der Quran-Verse über die Erbschaft in Sure 4 sagt der Segensreiche Heilige – und SEINE Worte bilden die Wahrheit –:

تِلْكَ حُدُودُ اللَّهِ وَمَنْ يُطِعِ اللَّهَ وَرَسُولَهُ يُدْخِلْهُ جَنَّاتٍ تَجْرِي مِنْ تَحْتِهَا الْأَنْهَارُ خَالِدِينَ فِيهَا وَذَلِكَ الْفَوْزُ الْعَظِيمُ . وَمَنْ يَعْصِ اللَّهَ وَرَسُولَهُ وَيَتَعَدَّ حُدُودَهُ يُدْخِلْهُ نَارًا خَالِدًا فِيهَا وَلَهُ عَذَابٌ مُهِينٌ

    Dies sind die Gebote Allahs. Und wer Allah und SEINEM Gesandten gehorcht, den lässt ER Gärten betreten, durch die fließende Gewässer eilen – als ewig in ihnen Verweilende. und dies ist der großartige Erfolg. Und wer sich gegen Allah und SEINEN Gesandten auflehnt und SEINE Gebote übertritt, den lässt ER ein Feuer betreten – als ewig in ihm Verweilender. Und für ihn ist verächtliche Pein.
                                                                                                      (Sure 4, Verse 13-14)

    Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

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