Reisen einer Frau vor Ende deren gesetzlichen Wartefrist
Ihre Frage
Wie lautet nun dafür der Standpunkt der Scharia? Soll die Mutter mitfahren oder in Kairo bleiben?
Antwort
Es ist in der Scharia festgelegt, dass eine Ehefrau, deren Ehemann verstorben ist, die Wartefrist, nämlich vier Monate und zehn Tage, in ihrem Haus verbringen soll, es sei denn, es gibt eine Notwendigkeit, die das Gegenteil erfordert.
In Beantwortung der Frage und auf Grund des Erwähnten gilt Folgendes:
Es gibt schariatisch gesehen keinen Einwand gegen die Reise der oben erwähnten Dame mit ihrer Tochter nach Kanada, solange die Abreisezeit deren Tochter bereits feststeht und sie die Reise nicht allein unternehmen kann. Die Rechtsgelehrten bezeichnen dies als "Befürchten des Entgehens einer Reisebegleitung".
Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!