Reisen einer Frau vor Ende deren ge...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Reisen einer Frau vor Ende deren gesetzlichen Wartefrist

Ihre Frage

;  Die Frage geht um eine Frau, deren Ehemann verstarb, während sie sich noch in der Wartefrist befand. Inzwischen ist deren Tochter aus Kanada gekommen und möchte sie mitnehmen um mit ihr dort zusammenzuleben. Der Reisetermin der Tochter liegt indes vier Tage vor dem Ende der Wartefrist. Es ist zu erwähnen, dass die Mutter nicht allein reisen kann und sich scheut, vor dem Ende der Wartefrist zu reisen, und eine Verletzung der Scharia befürchtet. Es ist weiterhin zu erwähnen, dass sie dorthin zwecks Aufenthaltes im Hause ihrer Tochter für mindestens sechs Monate und nicht als Ausflug reisen wird.

    Wie lautet nun dafür der Standpunkt der Scharia? Soll die Mutter mitfahren oder in Kairo bleiben?
 

Antwort


    Es ist in der Scharia festgelegt, dass eine Ehefrau, deren Ehemann verstorben ist, die Wartefrist, nämlich vier Monate und zehn Tage, in ihrem Haus verbringen soll, es sei denn, es gibt eine Notwendigkeit, die das Gegenteil erfordert. 

    In Beantwortung der Frage und auf Grund des Erwähnten gilt Folgendes:

    Es gibt schariatisch gesehen keinen Einwand gegen die Reise der oben erwähnten Dame mit ihrer Tochter nach Kanada, solange die Abreisezeit deren Tochter bereits feststeht und sie die Reise nicht allein unternehmen kann. Die Rechtsgelehrten bezeichnen dies als "Befürchten des Entgehens einer Reisebegleitung".

    Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!
 

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