Gilt der feste Unterhalt für eine Ehefrau als Darlehnsschuld des Ehemanns?
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Es ist in der Scharia festgelegt, dass der feste Unterhalt für die Ehefrau als Darlehnsschuld zu Lasten des Ehemanns gilt, die nur durch Tilgung oder Schulderlass entfällt. Wenn also die Ehefrau auf den festen Unterhalt offiziell verzichtet hat, hat sie keinen Anspruch mehr auf dessen Einfordern.
Wenn die Ehefrau jedoch auf den festen Unterhalt nicht verzichtet hat, hat sie einen Anspruch auf dessen Einfordern, und zwar auf Grund dessen, dass er als Darlehnsschuld zu Lasten des Ehemanns gilt, worauf oben schon hingewiesen wurde.
Aus dem Erwähnten ergibt sich die Antwort.
Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!