Rechtsnorm für Entrichten der Zakat an Kinder der Tochter
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Es ist in der Scharia festgelegt, dass die Zakat ausschließlich an ihre Empfangsberechtigten, deren Lebensunterhalt dem Zakatpflichtigen nicht obliegt, entrichtet wird. Deswegen gibt es keinen Hinderungsgrund, dass Sie an die Töchter Ihrer geschiedenen Tochter Zakat entrichten, weil Sie zu deren Lebenshaltung nicht verpflichtet sind.
Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!