Rechtsnorm für Zakat-Entrichten als...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Rechtsnorm für Zakat-Entrichten als Heiratshilfe

Ihre Frage

Es obliegt einem Mann Zakat auf sein Vermögen zu entrichten. Sein ständiger Wohnsitz ist Kairo. Er stammt aus der Stadt Dimijaat und seine Familie, Verwandten und Geschwister sind in Dimijaat arme Leute. Er hat auch eine sehr arme Nichte, deren Tochter heiraten möchte.

  1. Wird der Nichte ob des Heiratens deren Tochter von der Zakat gegeben?
  2. Darf ich meine Zakat auf das Vermögen von meinem Wohnsitz in die Stadt überweisen, in der meine Geschwister und Familie wohnen, wodurch ich meine Verwandtschaftsbande pflege und etwas für sie von meiner Zakat auf Vermögen ausgebe?
  3. Ist es rechtens, wenn ich für meine armen Schwestern und meine Verwandten die Zakat auf Vermögen entrichte und diese für sie für Lebensbedürfnissen wie Essen, Trinken, Kleidung, Heiraten bis hin zu Behandlungskosten ausgebe?

 

Antwort

  1. Ja, dies ist zulässig, und zwar gemäß der Meinung einiger malikitischer und hanbalitischer Gelehrten, dass das Geben der Zakat als Unterstützung für einen Heiratswilligen, der die Heiratskosten nicht vermag, gestattet ist.
  2. Ja, dies ist ebenfalls zulässig. Einige Vorfahren – wie Ibrahim An-Nach´i und Al-Hasan Al-Basri – erlaubten nämlich, dass ein Zakat-Pflichtiger seinen in einem anderen Ort befindlichen mittellosen Verwandten den Vorzug geben darf. Dies stellt auch die Lehrmeinung der hanafitischen Rechtsschule dar.
  3. Ja, man darf ihnen die Zakat für all diese Angelegenheiten bis zu einem Ausmaß geben, dass ihren Bedarf deckt – sofern dieser Zakat-Pflichtige zu deren Unterhalt nicht schariatisch verpflichtet ist. In diesem Fall haben sie sogar einen höheren Anspruch, und zwar gemäß einem von Ahmad, At-Tirmidhi, An-Nasaa`i und Ibn Maadscha überlieferten sowie von At-Tirmidhi für akzeptabel und von Ibn Hibban und Al-Haakim für authentisch erklärten Hadith, dass der Prophet (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) sagte: "Das Almosen für einen Bedürftigen gilt als ein einziges Almosen, das Almosen für einen verwandten Armen aber zwei Almosen, denn dies ist sowohl Almosen als auch Pflege der Verwandtschaftsbande.


    Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

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