Maschinelle Schlachtung
Ihre Frage
Der Fragesteller bittet nun um Darlegung der Rechtsnorm.
Antwort
Die meisten Rechtsgelehrten sind der Meinung, dass alles, was das Blut ausfließen lässt und die Halsschlagader durchschneidet, als ein Schlachtinstrument gilt – ausgenommen nicht ausgezogene Krallen und Knochenspitzen. Denn das Schlachten mit diesen beiden gilt bei einem Körper als Erwürgen.
Wenn es sich so verhält, wie in der Frage geschildert, dass die Hühner maschinell geschlachtet werden und derjenige, der die Maschine anschaltet, Bismillah und Allahu Akabar sagt, ist diese Schlachtmethode schariatisch erlaubt und spricht nichts gegen sie.
Aus dem Erwähnten ergibt sich die Antwort.
Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!