Maschinelle Schlachtung

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Maschinelle Schlachtung

Ihre Frage

Ich habe einen maschinellen Hühnerschlachthof, in dem das Schächten automatisch und nicht manuell erfolgt. Ich möchte die Rechtsnorm für diese Schlachtmethode kennen lernen. Erwähnenswert ist, dass derjenige, der die Maschine anschaltet, einmal: Bismillah Allahu Akbar (= Im Namen Allahs, Allah ist der Größte) zu sagen pflegt.

    Der Fragesteller bittet nun um Darlegung der Rechtsnorm.

Antwort

    Die meisten Rechtsgelehrten sind der Meinung, dass alles, was das Blut ausfließen lässt und die Halsschlagader durchschneidet, als ein Schlachtinstrument gilt – ausgenommen nicht ausgezogene Krallen und Knochenspitzen. Denn das Schlachten mit diesen beiden gilt bei einem Körper als Erwürgen. 

    Wenn es sich so verhält, wie in der Frage geschildert, dass die Hühner maschinell geschlachtet werden und derjenige, der die Maschine anschaltet, Bismillah und Allahu Akabar sagt, ist diese Schlachtmethode schariatisch erlaubt und spricht nichts gegen sie.

    Aus dem Erwähnten ergibt sich die Antwort.

    Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

Dies teilen:

Zusammenhängende Fatwas