Gehört die später zurückzuzahlende ...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Gehört die später zurückzuzahlende Brautgabe zur Erbmasse eines verstorbenen Mannes?

Ihre Frage

Mein Ehemann starb und hinterließ mich, eine Tochter, seine Mutter sowie seine leiblichen Brüder und Schwestern. Ich habe Anspruch auf eine später zurückzuzahlende Brautgabe, die sich auf 5.000 Pfund beläuft. Wie hoch ist nun der Anteil eines jeden Erben? Und wie lautet die Rechtsnorm für die später zurückzuzahlende Brautgabe?

Antwort

    Die später zurückzuzahlende Brautgabe stellt eine Darlehnsschuld zu Lasten der Erbmasse dar, die die Ehefrau sie vor Aufteilen der Erbmasse ihres Ehemannes erhält. Der Rest stellt dann die Erbmasse für dessen Erben einschließlich seiner Ehefrau dar.

    Durch das Ableben des Ehemannes der Fragestellerin, die ausschließlich die oben genannten Personen erwähnte, steht dessen Ehefrau ein Achtel dessen Erbmasse als Pflichtteil und dessen Mutter ein Sechstel der Erbmasse als Pflichtteil zu, da es Nachkommen des Erblassers gibt. Der Tochter steht die Hälfte der Erbmasse als Pflichtteil zu, da sie weder Geschwister noch einen Verwandten gerader aufsteigender Linie hat. Die leiblichen Brüder und Schwestern des Verstorbenen, die als Verwandte gerader aufsteigender Linie gelten, erhalten den nach dem Achtel, dem Sechstel und der Hälfte verbleibenden Rest der Erbmasse, wobei ein Mann ebensoviel wie der Anteil von zwei Frauen erhält, da es weder eine andere Person, mit Anspruch auf einen Pflichtteil noch einen näheren Verwandten gerader aufsteigender Linie gibt.

    Die Erbschaftsangelegenheit beruht mithin auf 24 Anteilen: Die Ehefrau erhält davon drei Anteile, die Mutter vier Anteile und die Tochter 12 Anteile und die leiblichen Brüder und Schwestern fünf Anteile, davon ein Mann das Doppelte wie eine Frau.

    Dies gilt, wenn es sich so verhält, wie in der Frage geschildert, und wenn der erwähnte Verstorbene keine anderen Erben außer die oben Erwähnten hat, und wenn es keinen Nachkommen gibt, dem ein Pflichterbe zusteht.

    Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

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