Fälligkeitstermin für Zakat auf Erbmasse oder Erbe
Ihre Frage
Der Fragesteller bittet nun um Darlegung einer Rechtsnorm für den Fälligkeitstermin für die Zakat: Wird dieser ab dem Todesdatum oder dem Empfangsdatum des Erbes gerechnet?
Antwort
In der islamischen Rechtswissenschaft ist festgelegt, dass die Vermögensbestände eines Verstorbenen ab dessen Todesstunde als übereignet und von den Erben als in Besitz genommen gelten, auch wenn sich deren Empfangnahme durch die Erben verzögert.
Auf Grund dessen fallen die Vermögensbestände von des Fragestellers Onkel mütterlicherseits in die finanzielle Verpflichtung dessen Erben ab dem Todestag, auch wenn sie die Vermögensbestände von den Banken noch nicht in Empfang genommen hatten, weil sie zu deren Dauerverpflichtung und ihrer Zunahme durch die in der Bank entstehenden Zugewinne zu Gunsten der Erben gehören.
Deswegen wird die Zakat auf den Anteil eines jeden Erben fällig, wenn diese Vermögensbestände zusammen mit seinen übrigen Vermögensbeständen die Erhebungsgrenze der Zakat erreichen, weil für sie das Mondjahr und mehr schon vergangen ist.
Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!