Fälligkeitstermin für Zakat auf Erb...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Fälligkeitstermin für Zakat auf Erbmasse oder Erbe

Ihre Frage

Des Fragestellers Onkel mütterlicherseits verstarb am 09.4.2004. Er hatte keine Kinder und so beerbten ihn die Kinder seiner leiblichen Schwestern. Sie erhielten das Erbe von den Banken am 10.4.2005.

    Der Fragesteller bittet nun um Darlegung einer Rechtsnorm für den Fälligkeitstermin für die Zakat: Wird dieser ab dem Todesdatum oder dem Empfangsdatum des Erbes gerechnet?

Antwort

    In der islamischen Rechtswissenschaft ist festgelegt, dass die Vermögensbestände eines Verstorbenen ab dessen Todesstunde als übereignet und von den Erben als in Besitz genommen gelten, auch wenn sich deren Empfangnahme durch die Erben verzögert.

    Auf Grund dessen fallen die Vermögensbestände von des Fragestellers Onkel mütterlicherseits in die finanzielle Verpflichtung dessen Erben ab dem Todestag, auch wenn sie die Vermögensbestände von den Banken noch nicht in Empfang genommen hatten, weil sie zu deren Dauerverpflichtung und ihrer Zunahme durch die in der Bank entstehenden Zugewinne zu Gunsten der Erben gehören.

    Deswegen wird die Zakat auf den Anteil eines jeden Erben fällig, wenn diese Vermögensbestände zusammen mit seinen übrigen Vermögensbeständen die Erhebungsgrenze der Zakat erreichen, weil für sie das Mondjahr und mehr schon vergangen ist.

    Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

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