Sichten der Mondsichel des Fastenmo...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Sichten der Mondsichel des Fastenmonats und der Mondsichel des Monats Schawwal

Ihre Frage

Wir erhielten eine Frage per Fax von einem Mosambikaner, in der Folgendes steht:

    Wie lautet die schariatische Rechtsnorm für das Sichten der Mondsichel des Fastenmonats sowie der Mondsichel des Monats Schawwal, also des Festes nach Ramadan in ihrem Staat?
 

Antwort

    Was das Sichten der Mondsichel des Fastenmonats betrifft:

    Allahs Gesandter (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) sagte: "Beginnt das Fasten nach Sichten der Mondsichel und beendet es bei deren erneutem Sichten! Bleibt es euch im Dunkeln, so vervollständigt Scha´baan auf 30 Tage! "

    Sehen Sie also die Mondsichel in Ihrem Land, sind Sie zu dem verpflichtet, was sich aus dem Sichten ergibt. Es ist Ihnen nicht gestattet, sich an Stelle des Sehens der Mondsichel in Ihrem Land auf das Sehen in einem anderen Land zu berufen, falls Sie die Mondsichel des Monats Ramadan gesehen haben.

    Sehen Sie indes die Mondsichel des Monats Ramadan in Ihrem Land nicht, sind Sie zum Sehen in dem Land verpflichtet, das Ihnen am nächsten liegt, sei dies Saudi Arabien oder ein anderes muslimisches Land.

    Was das Sichten der Mondsichel des Monats Schawwal betrifft:

    Die Muslime auf der ganzen Welt sind daran gebunden, dass das letzte Fasten ein Tag im Monat Ramadan und der erste Tag vom Monat Schawwal dann ist, wenn bei ihnen eines der drei folgenden Dinge als sicher gilt:

    Erstens: Wenn sie die Mondsichel des Monats Schawwal sehen, und zwar gemäß den Worten des Gesandten (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!): "Beginnt das Fasten nach Sichten der Mondsichel und beendet es bei deren erneutem Sichten!..."

    Zweitens: Durch Vollendung von 30 Tagen des Monats Ramadan, wenn das Sichten der Mondsichel am 29. des Monats Ramadan nicht als sicher gilt.

    Drittens: Wenn die von ihrem Wissen her zuverlässigen Astronomen absolut sicher sind, dass die Mondsichel des Monats Schawwal am 29. Ramadan erscheint und über dem Horizont nach Sonnenuntergang an diesem Tag eine Zeitspanne bleibt, in der man sie sehen kann – sofern keine naturbedingten Faktoren deren Sichten verhindern – wird man in diesem Fall durch die Aussage der Astronomen in Kenntnis gesetzt und wird der Beginn des Monats Schawwal auf der Basis deren Worte festgelegt.

    Auf Grundlage des in der Frage Erwähnten ergibt sich Folgendes:

    Den Mosambikanern oder Anderen ist das Festlegen des letzten Tages von Ramadan und des ersten Tages von Schawwal mittels des Sehens der Mondsichel des Monats Schawwal gemäß den Worten des Gesandten (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!) auferlegt: "Beginnt das Fasten nach Sichten der Mondsichel und beendet es bei deren erneutem Sichten!..." Dies gilt für den Fall, dass die Bewohner dieser Länder die Mondsichel klar und deutlich sehen können, oder durch das Sehen dieser im ihnen am nächsten gelegenen Land oder durch Realisierung des Sichtens der Mondsichel in irgendeinem ihnen nahegelegenen islamischen Land oder für den Fall, dass die Astronomen absolut sicher sind, dass dies der letzte Tag vom Monat Ramadan ist.

    Ferner soll dies nie und nimmer Anlass dafür sein, dass diese Angelegenheit Zwist respektive Streit zwischen den Muslimen hervorruft, und zwar in Wahrung der Einheit deren Stimme, des Schließens deren Reihen und der Eintracht zwischen ihnen sowie in Fügsamkeit gegenüber den Worten des Erhabenen:

وَلَا تَنَازَعُوا فَتَفْشَلُوا وَتَذْهَبَ رِيحُكُمْ

    ... und streitet nicht miteinander, so dass ihr scheitert und euer Aufwind entschwindet! ...
                                                                                                                    (Sure 8, Vers 46)

    Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

Dies teilen:

Zusammenhängende Fatwas