Rechtsnorm für Einnahme von Menstru...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Rechtsnorm für Einnahme von Menstruationsverhütungsmitteln

Ihre Frage

Meine Ehefrau nimmt die Pille, und zwar monatlich 21 Tabletten. Dann unterbricht sie die Einnahme und die monatliche Regel setzt ein. Nun will sie die Pille während des ganzen Monates Ramadan einnehmen, damit kein Blut kommt, und das Fasten nicht unterlassen. Solange sie die Pille einnimmt, erscheint das Menstruationsblut nicht.

    Ist das nun von der Scharia her zulässig? Ich bitte auch um einen Beweis.

Antwort

    Das Menstruationsblut wird als ein schariatischer Hinderungsgrund für Fasten und Gebetsverrichtung betrachtet. Wenn also eine Frau die monatliche Blutung bekommt, darf sie weder fasten noch das Gebet verrichten. Wenn indes die Blutung auf natürliche Weise oder ob medizinischer Mittel ausbleibt, gibt es keinen Hinderungsgrund für Fasten und Gebetsverrichtung.

    Es ist indes zu berücksichtigen, dass diese medizinischen Mittel unter Aufsicht eines Arztes eingesetzt werden sollen, damit sie keine Beeinträchtigung für die Frau verursachen, und zwar gemäß dem Rechtsgrundsatz, der lautet: Es gibt kein Schadenerleiden und kein Schadenzufügen – unabhängig davon, ob man einen Vorteil daraus gewinnt oder nicht.

    Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

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