Rechtsnorm für Einnahme von Menstruationsverhütungsmitteln
Ihre Frage
Ist das nun von der Scharia her zulässig? Ich bitte auch um einen Beweis.
Antwort
Das Menstruationsblut wird als ein schariatischer Hinderungsgrund für Fasten und Gebetsverrichtung betrachtet. Wenn also eine Frau die monatliche Blutung bekommt, darf sie weder fasten noch das Gebet verrichten. Wenn indes die Blutung auf natürliche Weise oder ob medizinischer Mittel ausbleibt, gibt es keinen Hinderungsgrund für Fasten und Gebetsverrichtung.
Es ist indes zu berücksichtigen, dass diese medizinischen Mittel unter Aufsicht eines Arztes eingesetzt werden sollen, damit sie keine Beeinträchtigung für die Frau verursachen, und zwar gemäß dem Rechtsgrundsatz, der lautet: Es gibt kein Schadenerleiden und kein Schadenzufügen – unabhängig davon, ob man einen Vorteil daraus gewinnt oder nicht.
Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!