Rechtsnorm für Änderung einer religiösen Stiftung
Ihre Frage
Adererseits wäre das für uns selbst – die Erben – besser, damit niemand von uns, und sei dies auch in der Zukunft, in eine schwächere Position gerät, indem er das Erbe hinsichtlich dieses Grundstücks unter Ausnutzung dessen verlangt, dass diese Stiftung gewohnheitsrechtlich und nicht registriert ist.
Wie lautet nun Ihre geschätzte Meinung?
Antwort
Die Änderung einer religiösen Stiftung bedarf der Entscheidung eines Richters. Das Unterfangen in dieser Sache ist nicht zulässig, bevor die Angelegenheit der Justiz vorgelegt wird, die dann ihrerseits ein Urteil darüber fällt, falls sie eine ausreichende Rechtfertigung dafür findet.
Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!