Leihen von Gold

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Leihen von Gold

Ihre Frage

Wenn sich jemand von jemandem Gold leiht, und zwar unter der Bedingung, dass er dies in gleichwertigem Goldgewicht tilgt, in welchem Gegenwert soll es nun getilgt werden, falls der Verleiher den Gegenwert zu nehmen akzeptiert? Soll das im Gegenwert des Goldes zum Leih- oder Tilgungszeitpunkt sein?

Antwort

    Grundsätzlich soll das geliehene Gold in gleichwertigem Goldgewicht getilgt werden. Falls indes der Verleiher die Tilgung der Schuld im Gegenwert akzeptiert, soll dies im Goldwert zum Tilgungs- und nicht zum Leihzeitpunkt geschehen, da der Grundsatz lautet, dass man das geliehene Gold durch Gold tilgen soll.

    Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!
 

Dies teilen:

Zusammenhängende Fatwas