Leihen von Gold
Ihre Frage
Antwort
Grundsätzlich soll das geliehene Gold in gleichwertigem Goldgewicht getilgt werden. Falls indes der Verleiher die Tilgung der Schuld im Gegenwert akzeptiert, soll dies im Goldwert zum Tilgungs- und nicht zum Leihzeitpunkt geschehen, da der Grundsatz lautet, dass man das geliehene Gold durch Gold tilgen soll.
Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!