Rechtsnorm für Zakat-Entrichten an armen Schwiegersohn
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Es gibt von der Scharia her keinen Hinderungsgrund, dass Sie an Ihren Schwiegersohn und dessen Kinder Zakat entrichten, solange Sie zu deren Lebenshaltung nicht verpflichtet sind und sie derer bedürftig sind.
Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!