Rechtsnorm für Verkauf und Einkauf per Internet
Ihre Frage
Antwort
Das Internet ist eins der internationalen Kommunikationsmittel, das sich hierin nicht von anderen Kommunikationsmitteln wie etwa Telefon, Telex, Fax und weiteren Kommunikationsmitteln unterscheidet.
Die Rechtsnorm für die Benutzung derartiger Mittel bei Handelsgeschäften lautet wie folgt: Werden diese Mittel auf eine Weise angewandt, die weder Täuschung noch Unwissenheit noch Betrug beinhalten, sind sie eine erlaubte Art beim Warenangebot sowie der Vermittlung beim Abschluss von Handelsgeschäften. Man kann sie ebenfalls bei der Vermittlung verwenden um die Rolle der Vermittlung der Waren und deren Kennenlernen zu erleichtern, und zwar mit der Verpflichtung zu den obenerwähnten Regeln. Dies gilt für den Fall, dass die im Internet angebotenen Dienste auf Tatsachen hinweisen.
Auf der Grundlage des oben Erwähnten ist die Internetbenutzung für Vermittlung der Waren und Erleichterung des Geschäftsabschlusses, solange sie keine Täuschung, keine Unwissenheit, keinen Betrug und keine Ausbeutung beinhalten, von der Scharia her zulässig. Das Gleiche gilt für die Dienste, wenn sie auf Tatsachen hindeuten.
Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!