Rechtsnorm für Heiraten der Ehefrau...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Rechtsnorm für Heiraten der Ehefrau des Onkels väterlicherseits

Ihre Frage

Darf man die Frau des Onkels väterlicherseits heiraten? Es ist zu erwähnen, dass die Mutter des Heiratswilligen mit eben diesem Onkel verheiratet war, der von beiden Ehefrauen Kinder hat.

Antwort

    Die Ehefrau des Onkels väterlicherseits gehört nicht zu den Frauen, die ob der Verwandtschaft oder des Stillens zum Heiraten verwehrt sind, denn die Frauen, die ob der Verwandtschaft zum Heiraten verwehrt sind, sind sieben Gruppen, die Allah der Erhabene im folgenden Quran-Vers der Sure "Die Frauen" erwähnt:

حُرِّمَتْ عَلَيْكُمْ أُمَّهَاتُكُمْ وَبَنَاتُكُمْ وَأَخَوَاتُكُمْ وَعَمَّاتُكُمْ وَخَالَاتُكُمْ وَبَنَاتُ الْأَخِ وَبَنَاتُ الْأُخْتِ وَأُمَّهَاتُكُمُ اللَّاتِي أَرْضَعْنَكُمْ وَأَخَوَاتُكُمْ مِنَ الرَّضَاعَةِ وَأُمَّهَاتُ نِسَائِكُمْ وَرَبَائِبُكُمُ اللَّاتِي فِي حُجُورِكُمْ مِنْ نِسَائِكُمُ اللَّاتِي دَخَلْتُمْ بِهِنَّ فَإِنْ لَمْ تَكُونُوا دَخَلْتُمْ بِهِنَّ فَلَا جُنَاحَ عَلَيْكُمْ وَحَلَائِلُ أَبْنَائِكُمُ الَّذِينَ مِنْ أَصْلَابِكُمْ وَأَنْ تَجْمَعُوا بَيْنَ الْأُخْتَيْنِ إِلَّا مَا قَدْ سَلَفَ إِنَّ اللَّهَ كَانَ غَفُورًا رَحِيمًا

    Für haram erklärt sind euch eure Mütter und eure Töchter und eure Schwestern und eure Tanten väterlicherseits und eure Tanten mütterlicherseits und die Töchter des Bruders und die Brüder der Schwester und eure Mütter, die euch gestillt haben, und die Mütter eurer Frauen und eure Stieftöchter, die in eurem Schoß, von euren Frauen, mit denen ihr ehelichen Verkehr hattet – und wenn ihr mit ihnen noch keinen ehelichen Verkehr hattet, dann ist es kein auf euch lastendes Vergehen –, und die Gattinnen eurer Söhne, die aus euren Lenden sind, und, dass ihr zwei Schwestern zusammen nehmt, außer was bereits voraufgegangen ist. Wahrhaftig! Allah ist allvergebend, allbarmherzig.
                                                                                                     (Sure 4, Vers 23)

    Hinzu kommt noch die Stiefmutter. Die oben erwähnten Frauen sind auch zum Heiraten verwehrt, wenn sie gestillt haben. Zu diesen Frauen gehört nicht die Ehefrau des Onkels väterlicherseits. Es spricht auch nichts dagegen, dass dieser Onkel die Mutter des Heiratswilligen, der seine zweite Ehefrau heiraten will, geheiratet hat.

    Dementsprechend und in Beantwortung der Frage gilt Folgendes:

    Der Fragesteller darf die ehemalige Ehefrau des Onkels väterlicherseits heiraten, solange es keinen anderen Hinderungsgrund wie Stillen oder Anderes gibt.

    Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

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