Wie lautet die Rechtsnorm für das r...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Wie lautet die Rechtsnorm für das rituelle Gebet auf usurpiertem Grundstück?

Ihre Frage

Wie lautet die Rechtsnorm für das rituelle Gebet in einer Moschee, deren Grundstück usurpiert ist?

Antwort

    Es ist von der Scharia her verboten, dass jemand den Besitz eines Anderen usurpiert und auf diesem eine Moschee errichtet. Denn Allah ist gut und nimmt ausschließlich Gutes an. Allah der Hocherhabene sagt:

لَا تَقُمْ فِيهِ أَبَدًا لَمَسْجِدٌ أُسِّسَ عَلَى التَّقْوَى مِنْ أَوَّلِ يَوْمٍ أَحَقُّ أَنْ تَقُومَ فِيهِ فِيهِ رِجَالٌ يُحِبُّونَ أَنْ يَتَطَهَّرُوا وَاللَّهُ يُحِبُّ الْمُطَّهِّرِينَ

    Steh in ihr niemals! Gewiss, eine Moschee, gegründet auf ehrfürchtige Frömmigkeit vom ersten Tag an, hat mehr Anrecht, dass du darinnen stehst. Darinnen sind Männer, die es lieben, dass sie sich läutern, und Allah liebt die sich Läuternden.
                                                                                                 (Sure 9, Vers 108)

    Die Usurpation eines Grundstücks ist von der Scharia her haram. Dies beruht auf einen von Al-Buchari und Muslim nach einer Aussage von A`ischa (möge Allah der Erhabene an ihr Wohlgefallen finden!) überlieferten Hadith, dass Allahs Gesandter (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!) sagte: "Wer sich widerrechtlich ein Stück Land so groß wie eine Handspanne aneignet, trägt es als siebenfache Last an seinem Hals am Auferstehungstag."

    Die Rechtsgelehrten legten fest, dass ein Ort zu einer Moschee wird, falls das Gebet an ihm dauernd verrichtet wird oder sein Eigentümer sagt: "Ich bestimme diesen Ort für eine Moschee." Es gilt hier aber als Bedingung, dass der Ort der Moschee während deren Errichtung und Bestimmung dieses Ortes für eine Moschee rechtmäßig ist. Denn dies wird zu einer religiösen Stiftung. Zu den Voraussetzungen für Rechtsgültigkeit und Durchführung einer religiösen Stiftung nach übereinstimmender Meinung der Rechtsgelehrten gehört es, dass die gestiftete Sache zum Zeitpunkt der Stiftung Eigentum des Stiftenden ist.

    Was aber das rituelle Gebet in dieser Moschee betrifft, so wurde von An-Nawawi überliefert, dass das Gebet auf einem usurpierten Grundstück nach Konsensus haram ist. Die Meinungsverschiedenheit der Rechtsgelehrten betrifft nichts weiter als die Rechtsgültigkeit dieses Gebetes sowie dessen Belohnung (Al-Madschmu´u Scharhi-l-Muhadhab, Bd. 3, S.164).

    In seinem Werk Qawaa`idu-l-Ahkaam meint Al-Izz ibn Abdu-s-Salaam: "Falls man sich in eine Moschee zurückgezogen hat und dann über deren Usurpation informiert wird, gilt sein Zurückziehen in diese Moschee als rechtsungültig."

    Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

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