Rechtsnorm für Nasentropfen für ein...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Rechtsnorm für Nasentropfen für einen Fastenden

Ihre Frage

Ich leide unter schwerer Nasenallergie, und zur Verringerung deren Heftigkeit benutze ich seit sechs Jahren Nasentropfen.

    Das Problem besteht im Ramadan. Ich weiß, dass Nasentropfen zu den Dingen gehören, die das Fasten brechen. Das Problem besteht aber darin, dass ich unter schwerem Schnupfen und Kopfweh leide, falls ich sie nicht einträufele. Im letzen Jahr studierte ich an einer privaten Universität und war gezwungen die Tropfen einzuträufeln. Ich versuchte ständig die Tropfen nicht in meinen Rachen gelangen zu lassen. Jedoch pflegte ich deren Geschmack in meinem Rachen zu spüren. 

    Ich möchte nun wissen, wie die schariatische Rechtsnorm für das, was ich tat, und für den Status meines Fastens lautet.

Antwort

    Solange die erwähnten Tropfen in den Rachen gelangten, wurde Ihr Fasten an diesem Tag nichtig und Sie müssen an Stelle dieses Tages an einem Tag das Fasten nachholen.

    Aus dem oben Erwähnten ergibt sich die Antwort auf das in der Frage Geschilderte.

    Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!
 

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