Sühneleistung einer Schwangeren, fa...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Sühneleistung einer Schwangeren, falls sie das Fasten im Ramadan unterlässt

Ihre Frage

Meine Ehefrau ist schwanger. Der Arzt untersagte ihr das Fasten. Darf sie nun eine Sühne leisten? Falls die Sühne eine Pflicht ist, wie viel beträgt sie und in welcher Zeit leistet man diese Sühne?

Antwort

    Hat ein muslimischer Arzt die Unfähigkeit der Ehefrau des Fragestellers zum Fasten diagnostiziert, spricht nichts dagegen, dass sie das Fasten unterlässt. Es obliegt ihr dann nach Wegfall des Entschuldigungsgrundes, der sie am Fasten hinderte, die Tage, an denen sie das Fasten unterlassen hat, für jeden Tag einen Tag nachzuholen.

    Falls sie jedoch auch nach Wegfall des Entschuldigungsgrundes das Fasten nicht vermag, soll sie für jeden versäumten Fasttag einen Bedürftigen durch zwei bei ihr durchschnittliche Mahlzeiten speisen.

    Aus dem oben Erwähnten ergibt sich die Antwort auf die Frage, wenn es so verhält, wie in der Frage geschildert.

    Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

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