Ihre Frage
Ich leide unter Nierenversagen, was mich zur Nierenwäsche zwingt, und zwar dreimal wöchentlich, wobei das Blut in ein Gerät zum Säubern eingeführt und Wucherungen entnommen sowie Mineralien und Stärkungsmittel hinzugefügt werden. Es ist ferner zu erwähnen, dass die Nierenwäsche auf dem Weg der Arterien und Venen vorgenommen wird. Meine Frage lautet nun: Macht die Nierenwäsche das Fasten ungültig und muss ich sie deshalb nach dem Fastenbrechen vornehmen?
Antwort
Solange die Behandlung durch Arterien und Venen geschieht, schadet es dem Fasten nicht, das heißt also, die Nierenwäsche macht das Fasten nicht ungültig.
Aus dem oben Erwähnten ergibt sich die Antwort auf die Frage.
Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!