Rechtsnorm für Zakat-Entrichten in ...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Rechtsnorm für Zakat-Entrichten in Naturalien

Ihre Frage

Die Frage geht um die Zulässigkeit des Entrichtens eines Teils der Zakat in Form von Lebensmitteln, die jeder Haushalt braucht, wie etwa Reis, Zucker, Öl und Ähnliches.

Antwort

    Die Grundregel bei der Zakat lautet, dass sie der Vermögensart entspricht, für die sie zu entrichten ist. In einem von Abu Dawud und Ibn Maadscha und Al-Haakim überlieferten und von Letzterem für authentisch erklärten Hadith heißt es, dass der Prophet (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) zu Muaadh (möge Allah an ihm Wohlgefallen finden!), als er diesen in den Jemen schickte, sagte: "Nimm das Korn vom Korn, das Schaf von den Schafen, das Kamel von den Kamelen und die Kuh von den Kühen!" 

    Bei den Rechtsgelehrten der Hanafiten und Anderer heißt es, dass man an Stelle von Naturalien deren Gegenwert in bar entrichten darf und dass die Bestimmung der Zakat-Gattungen nichts weiter als eine Erleichterung für die Eigentümer des Vermögens bildet; denn für einen Besitzer von Bargeld ist das Entrichten seiner Zakat von der Gattung seines Kapitals leichter, was nicht bedeutet, dass dies obligatorisch ist.

    Sie beweisen dies mit dem, was Al-Buchari mit einer fraglichen Überliefererkette und Al-Baihaqi mit seiner eigenen Überliefererkette nach einer Aussage von Taawus überlieferten, dass nämlich Muaadh (möge Allah an ihm Wohlgefallen finden!) zu den Jemeniten sagte: "Gebt mir statt Gerste und Mais als Zakat einfache Tücher oder Kleidung; denn es ist leichter für euch und besser für die Gefährten des Propheten (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) in Medina!" Auch wenn Taawus nicht mit Muaadh zusammentraf, kannte er doch die Angelegenheit von Muaadh – wie es Imam Asch-Schafii (möge Allah an ihm Wohlgefallen finden!) sagte –, wobei Muaadh (möge Allah an ihm Wohlgefallen finden!) die Sache ausschließlich unter dem Aspekt des Allgemeinwohls verstand, insofern als dies leichter für die Eigentümer von Kapital ist. Er wich davon ab, als er sah, dass das Allgemeinwohl in etwas Anderem lag, dass nämlich die Leute im Jemen berühmt für Herstellen und Weben von Kleidung waren. Deren Verkauf war für die Jemeniten leichter und gleichzeitig bestand bei den Bewohnern von Medina Bedarf an dieser Kleidung. Ähnlich pflegte Umar ibn Al-Chattaab (möge Allah an ihm Wohlgefallen finden!) zu verfahren. Sa´ied ibn Mansur überlieferte in seiner Hadith-Sammlung die Worte von Ataa, dass Umar ibn Al-Chattab Waren statt Dirhams als Zakat zu nehmen pflegte.

    Diese Meinung halten wir für ausschlaggebend, denn das Hauptziel ist die Deckung des Bedarfs Armer und Notleidender. Je geeigneter und nützlicher die Vermögensart, für die die Zakat entrichtet wird, für den Bedarf der Bedürftigen ist, desto näher ist die Verwirklichung des Zieles der Zakat im Islam.

    Auf Grund dessen und in Beantwortung der Frage gilt Folgendes:

    Das Entrichten eines Teils der Zakat in Form von Lebensmitteln, die für den Bedarf der Armen und Bedürftigen angemessen sind, ist zulässig

    Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

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