Rezitieren der Sure Al-Kahf (Sure 1...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Rezitieren der Sure Al-Kahf (Sure 18 "Die Höhle") am Freitag in Gemeinschaft

Ihre Frage

Die Frage geht um die Rechtsnorm für das Rezitieren der Sure Al-Kahf am Freitag in Gemeinschaft, denn einige erheben Einspruch dagegen unter dem Vorwand, dass dies der Scharia widerspreche.

Antwort

    Die Rezitation des ehrwürdigen Quran in Gemeinschaft stellt gemäß der allgemeinen Bedeutung der Beweise für das Erwünschtsein der Quran-Rezitation eine scharia-konforme Angelegenheit dar. So sagt der Erhabene etwa:

إِنَّ الَّذِينَ يَتْلُونَ كِتَابَ اللَّهِ وَأَقَامُوا الصَّلَاةَ وَأَنْفَقُوا مِمَّا رَزَقْنَاهُمْ سِرًّا وَعَلَانِيَةً يَرْجُونَ تِجَارَةً لَنْ تَبُورَ

    Wahrhaftig! Diejenigen, die Allahs Offenbarungsschrift rezitieren und die rituellen Pflichtgebete verrichten und von dem, womit WIR sie an Lebensunterhalt versorgen hergeben – insgeheim und öffentlich –, erhoffen einen Handel, der niemals stagniert.
                                                                                                   (Sure 35, Vers 29)

    Und der Prophet (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) sagte beispielsweise in einem von Muslim nach einer Aussage von Abu Umaama Al-Baahili (möge Allah an ihm Wohlgefallen finden!) überlieferten Hadith: "Rezitiert den Quran! Denn er kommt am Auferstehungstag als Fürbittender für diejenigen, die sich mit ihm beschäftigt haben." Und es gibt noch weitere allgemeine Texte. Es ist in der Wissenschaft der Grundlagen der islamischen Rechtswissenschaft vorgesehen, dass eine absolute Aufforderung Allgemeines mit Auswahlmöglichkeit hinsichtlich von Personen und Umständen sowie Zeit und Ort erfordert. Schreibt Allah der Erhabene mithin eine Angelegenheit unter allgemeinem oder absolutem Gesichtspunkt vor, wird dies in dessen allgemeiner Bedeutung und Komplexität gesehen, wohingegen dessen Spezialisierung und Einschränkung ohne Beleg auf nur eine Modalität unter Ausschluss einer anderen nicht opportun ist, sonst gilt das als ein Tor zur unerlaubten Erneuerung in der Religion, weil man nämlich das einengt, was Allah und SEIN Gesandter (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) weit machten.

    Das Praktizieren einiger alleiniges Allgemeines ohne oder mit Auswahlmöglichkeit enthaltender Handlungen seitens des Propheten (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) gilt weder als Spezialisierung des Allgemeinen noch als Einschränkung der Absolutheit, solange Allahs Gesandter (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) die sonstigen Handlungen nicht verbot. Genau dies drücken die Gelehrten der Grundlagen der islamischen Rechtswissenschaft mit den Worten aus: "Unterlassen gilt keineswegs als Beweis." Das heißt, das Unterlassen einer Sache seitens des Propheten (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) beweist nicht die Nichtzulässigkeit deren Ausführung. Darin besteht seit eh und je Übereinstimmung zwischen den Gelehrten der Muslime.

    Der Imam und Scheich des Islam Abu Zakarija Jahja An-Nawawi verfasste ein genussreiches Kapitel über dieses Thema in seinem umfangreichen Werk At-Tibjaan fi Adabi Hamlati-l-Quran, in dem er sagte: "(Kapitel) über das Erwünschtsein der Rezitation in Gemeinschaft und über den Vorzug von Rezitierenden und Hörenden dieser Gemeinschaft und über die Darlegung der Vortrefflichkeit desjenigen, der sie zum Rezitieren zusammenbringt und zu diesem anspornt und rät: «Wisse, dass das Rezitieren des Quran gemeinsam in Gemeinschaft auf Grund offensichtlicher Beweise und augenscheinlicher Handlungen der früheren und späteren Muslime erwünscht ist.»" In einem von At-Tirmidhi nach einer Aussage von Abu Huraira und Abu Sa´ied Al-Chudari (möge Allah an beiden Wohlgefallen finden!) überlieferten und von ihm als akzeptabel authentisch erklärten Hadith sagte der Prophet (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!): "Keine Leute gedenken Allahs, ohne dass Engel sie umgeben, Barmherzigkeit sie umhüllt, innere Ruhe auf sie herab kommt und Allah sie denen gegenüber erwähnt, die sich bei IHM befinden." In einem von Muslim und Abu Dawud nach einer Aussage von Abu Huraira (möge Allah an ihm Wohlgefallen finden!) überlieferten Hadith mit einer auf der Grundlage von Al-Buchari und Muslim authentischen Überliefererkette sagte der Prophet (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!): "Keine Leute versammeln sich in einem der Häuser Allahs des Erhabenen um die Offenbarungsschrift Allahs zu rezitieren und ihn miteinander zu studieren, ohne dass innere Ruhe auf sie herab kommt, Barmherzigkeit sie umhüllt, die Engel sie umgeben, und Allah sie denen gegenüber erwähnt, die sich bei IHM befinden." In einem von An-Nasaa`i und At-Tirmidhi nach einer Aussage von Mu´awieja (möge Allah an ihm Wohlgefallen finden!) überlieferten Hadith heißt es: "Der Prophet (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) kam überraschend zu einem Kreis seiner Gefährten und fragte: «Was ist der Anlass eures Zusammensitzens?» Sie entgegneten: «Wir sitzen um Allahs zu gedenken und IHN lobzupreisen, weil ER uns zum Islam rechtleitete und mit diesem beglückte.» Da sagte der Prophet: «Gabriel (Friede sei mit ihm!) ist zu mir gekommen und hat mir mitgeteilt, dass Allah der Erhabene euch vor den Engeln rühmt.»" At-Tirmidhi sagte: "Dies ist ein akzeptabler authentischer Hadith." Der Hadithe in diesem Zusammenhang gibt es viele.

    Ad-Daraami überlieferte auf der Grundlage seiner Überliefererkette mach einer Aussage von Ibn Abbaas (möge Allah an beiden Wohlgefallen finden!), dass dieser sagte: "Wer einen Vers der Offenbarungsschrift Allahs zuhört, für den wird dies ein Licht." Ibn Abu Dawud überlieferte, dass Abu Ad-Dardaa` (möge Allah an ihm Wohlgefallen finden!) den Quran zu studieren pflegte, während mit ihm eine Gruppe war, die gemeinsam rezitierten. Ibn Abu Dawud überlieferte weiterhin das gemeinsame Studieren in Gruppen mit einigen vorzüglichen frühen und späten Muslimen und frühen Richtern. Von Hasaan Ibn Atieja und Al-Auzaa´i ist überliefert, dass sie sagten: " Der erste, der in der Moschee von Damaskus das Unterrichten einführte, war Hischaam Ibn Ismaïl, als er zu Abdu-l-Malik kam. Was nun aber Ibn Abu Dawud nach einer Aussage von Ad-Dahhaak Ibn Abdurrahman Ibn Arzab überlieferte, dass dieser diesen Unterricht leugnete, so sagte er: "Ich habe das weder gesehen noch gehört, obwohl ich ein Zeitgenosse der Gefährten des Gesandten Allahs (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) war." Das heißt, er sah niemanden das tun. Von Wahb ist überliefert, dass dieser sagte: "Ich fragte Maalik: «Hast du Leute sich versammeln gesehen, damit sie gemeinsam eine einzige Sure vollständig rezitieren?» Da leugnete und kritisierte er dies und sagte: «Die Leute verhielten sich nicht in dieser Weise, vielmehr las ein Mann einem anderen vor, um den Quran darzulegen.» Dieses Leugnen seitens der beiden Gelehrten widerspricht dem, wonach die frühen und späten Muslime verfuhren und was der Beweis einfordert. Deswegen lässt man dies und stützt sich auf das oben erwähnte Erwünschtsein des Ouran-Rezitierens. Allerdings gibt es für das Rezitieren in Gemeinschaft Voraussetzungen, die wir schon vorher erwähnten und derer man sich annehmen soll. Und Allah weiß es am besten!

    Was nun aber die Vorzüglichkeit desjenigen betrifft, der eine Gruppe zum Rezitieren zusammenbringt, so gibt es dafür viele Quellentexte, wie die Worte des Propheten (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!): «Wer zum Guten führt, ist wie der das Gute Ausführende.» Und auch seine Worte: «Wenn Allah durch dich auch nur einen einzigen Mann auf den rechten Weg führt, so ist das besser für dich als der Besitz von roten Kamelen! [Die Araber legten großen Wert auf den Besitz von roten Kamelen.]»

    Zu diesem Thema gibt es viele bekannte Hadithe.

    Außerdem sagt Allah der Erhabene:

...وَتَعَاوَنُوا عَلَى الْبِرِّ وَالتَّقْوَى...

    ... Und arbeitet zusammen in frommer Güte und demütiger Ehrfurcht vor Allah...
                                                                                                                                    (Sure 5, Vers 2)

    Es besteht ja kein Zweifel an der Großartigkeit der Belohnung des darum sich Bemühenden." Zitatende.

    Aus dem Erwähnten ergibt sich die Antwort.

    Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

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