Hinzufügen des Familiennamens eines...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Hinzufügen des Familiennamens eines Ehemannes zum Namen einer Ehefrau

Ihre Frage

Die Eheschließung in Deutschland bewirkt, dass eine Ehefrau den Namen ihres Ehemannes trägt. Wie lautet nun die Sicht der Religion dazu? Wird ein Muslim eines Fehlers geziehen, wenn er dies tut?
 

Antwort

 

Nach dem Recht einiger westlicher Länder trägt ein Mädchen den Familiennamen seines Vaters und seiner Familie, sofern es nicht verheiratet ist; ist eine Frau jedoch verheiratet, wird ihrem Vornamen der Familienname ihres Ehemannes hinzugefügt, wobei sie auch mit einem bei ihnen jeweils verständlichen Terminus für eine verheiratete Frau wie Madame, Frau oder Ähnliches tituliert wird. Unter diesem Recht tritt das Hinzufügen des Familiennamens des Ehemannes zum Mädchennamen der Ehefrau an die Stelle der Worte der Araber: Frau Soundso ist verheiratet mit einem Mann aus der Familie Soundso. Hierbei handelt es sich um eine Art der Identifizierung, die bei ihnen keinerlei die leibliche Abstammung suggeriert, wobei das Thema Identifizierung umfangreich ist. Sie erfolgt eventuell durch ein Dienstverhältnis, wie etwa "Ikrima, der Diener von Ibn Abbaas", oder durch ein Handwerk wie "Al-Ghazzaali" (Weber) oder durch einen Spitz- oder Beinamen, wie etwa "Al-A´radsch" (der Lahme), "Al-Dschaahiz" (der Glotzäugige) und "Abu Muhammad Al-A´masch" (der Triefäugige). Die Identifizierung kann auch auf die Mutter bezogen werden, obwohl man den Vater kennt, wie etwa Ismail ibn Ulaija, oder erfolgt eventuell durch die Eheschließung wie das im Quran erwähnte Identifizieren einer Frau dadurch, dass sie mit ihrem Ehemann zusammen genannt wird, wie beispielsweise in den Worten des Erhabenen: 
امرَأَةَ نُوحٍ وَامْرَأَةَ لُوطٍ
Die Frau Noahs und die Frau Lots...
(Sure 66, Vers 10)
 
ER sagt ferner:
امْرَأَةَ فِرْعَوْنَ
Die Frau des Pharao...
(Sure 66, Vers 11)
 
In einem von Al-Buchari und Muslim nach einer Aussage von Abu Sa´ied Al-Chudri (möge Allah an ihm Wohlgefallen finden!) überlieferten Hadith kam Zainab, die Ehefrau von Ibn Mas´ud (möge Allah an beiden Wohlgefallen finden!), und bat um Erlaubnis, beim Gesandten Allahs (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) einzutreten. Man sagte: "O Gesandter Allahs! Zainab ist da und bittet um Erlaubnis zu dir zu kommen." Der Prophet fragte: "Welche Zainab?" Man erwiderte: "Die Frau von Ibn Mas´ud." Darauf sagte der Prophet: "Ja, erlaubt es ihr!" Da erlaubte man es ihr. In der Scharia ist lediglich die genealogische Zuordnung eines Menschen zu einem anderen Mann als seinem Vater mit dem Wort "Sohn" oder einem, das darauf hinweist und nicht der bloßen Abstammung und Identifizierung dient, verboten. Einige Formen dieser Identifizierung greifen eventuell an einigen Orten und in einigen Situationen um sich und dominieren beim Anwenden, bis sie Usus werden. Dem steht nichts im Wege, solange dies nicht die von der Scharia her abgelehnte Abstammung suggeriert, also die genealogische Zuordnung zu einem anderen Mann als dem Vater mit dem Wort "Sohn" oder dem, was dieses bedeutet. Dies wird auch nicht als von der Scharia zu missbilligendes Nachahmen angesehen. Das Nachahmen ist lediglich unter zwei Bedingungen haram: Wenn eine nachgeahmte Tat verboten per se ist und wenn der Nachahmende das Nachahmen beabsichtigt. Fehlt eine der beiden Bedingungen, wird man schariatisch nicht getadelt. Als Beweis hierfür gilt der von Imam Muslim in dessen Sammlung authentischer Hadithe nach einer Aussage von Dschaabir ibn Abdullah (möge Allah an beiden Wohlgefallen finden!) überlieferte Hadith (Nr. 624), in dem es heißt: "Allahs Gesandter (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) klagte über Schmerzen. Wir beteten also hinter ihm, während er saß. Er drehte sich zu uns um und sah, dass wir standen. Er gab uns einen Wink und wir setzten uns. Als er das Gebet beendet hatte, sagte er: «Ihr wart nahe daran, euch wie Perser und Byzantiner zu verhalten: Sie stehen vor ihren Königen, während diese sitzen. Tut das aber nicht! Betet hinter eurem Vorbeter, und wenn er stehend betet, dann betet stehend, und wenn er sitzend betet, dann betet sitzend!»" Das arabische Verb كاد (= nahe daran sein) bezeichnet bei Affirmation das Nicht-Vorhandensein seiner Ergänzung unter dem Aspekt, dass man im Begriff dessen Eintretens steht. Die Perser und Byzantiner verhielten sich so tatsächlich. Da nun die Prophetengefährten die Nachahmung nicht beabsichtigt hatten, war demzufolge diese Eigenschaft bei ihnen von der Scharia her nicht vorhanden.
          Daher sagte der hanafitische Hochgelehrte Ibn Nudschaim in seinem Werk Al-Bahru-r-Raa´iq: "Wisse, dass die Nachahmung der Schriftbesitzer nicht in allen Dingen unerwünscht ist! Wir essen und trinken, wie sie es tun. Das Harame ist nichts weiter als das Nachahmen dessen, was tadelnswert ist und bei dem das Nachahmen ausdrücklich beabsichtigt wird." Zitatende. Das Hinzufügen des Familiennamens des Ehemannes zum Namen dessen Ehefrau verneint nicht deren genealogische Zuordnung zu deren Vater. Dies wird, wie oben erwähnt, als Identifizierung angesehen.
Der Zweifel am Verbot ergibt sich lediglich aus der Häufigkeit des Weglassens des arabischen Wortes ابن (= Sohn) zwischen den Namen des Sohnes und dessen Vaters. Selbst wenn man das Weglassen damit begründet, dass man davon häufig ob der Erleichterung Gebrauch macht, ruft dies dennoch Unsicherheit bei zusammengesetzten Namen und bei anderen Namen, mit denen keine Zugehörigkeit beabsichtigt ist, hervor. Dies veranlasste einige zuständige Stellen zusammengesetzte Namen abzuschaffen, weil dies eine genealogische Verbindung zwischen den beiden Namensteilen suggerieren könnte, zumal das Weglassen des arabischen Wortes ابن zwischen den beiden Abstammungshinweisen annähernd zu einem allgemeinen Usus führte. In diesem Fall kann das Verbot des Hinzufügens des Familiennamen des Ehemannes zum Namen der Ehefrau unter den Befürwortern dieses Usus ob des Suggerierens einer schariatischen Abstammung berücksichtigt werden. Die Angelegenheit ändert sich jedoch bei einem bestehenden Usus des Hinzufügens des Familiennamen des Ehemannes zum Namen der Ehefrau bei Vorhandensein eines klaren Indizes, das die Existenz einer schariatischen Abstammung verneint (wie etwa das Bezeichnen dieser Frau als verheiratete Frau durch Madame, Frau oder Ähnliches). Solange dieser Usus der Scharia nicht widerspricht, ist dessen Praktizieren zulässig, und es gibt, so Allah der Erhabene will, nichts dagegen einzuwenden. Die ehrwürdige Scharia zieht den Usus in Betracht, sofern er zu ihr nicht im Widerspruch steht, und betrachtet ihn als fest verwurzelte Bräuche, so dass sogar zu den grundsätzlichen Regeln der Rechtsgelehrten gehört: "Ein Brauch ist etwas fest Verwurzeltes." Die Scharia hält die Muslime weder zur Rebellion noch zur absichtlichen Zuwiderhandlung gegen den Brauch an, und zwar als Streben nach ihrer Integration in ihre Gesellschaften und deren Nicht-Isoliertsein von ihr, was ihnen das Leben in Koexistenz und den einladenden Aufruf zum Wahren der Religion ohne Konflikt oder künstlich herbeigeführten Streit ermöglicht. All dies geschieht, falls dies zu keiner der schariatischen Hauptgrundlagen im Widerspruch steht.
 
Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!
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