Mit Bestattung und Totenwaschung zu...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Mit Bestattung und Totenwaschung zusammenhängende Rechtsnormen

Ihre Frage

Es wird um Rechtsnormen für folgende Fragen gebeten:

    Erste Frage: Dürfen Frauen bei deren Bestattungen nur von einem ihnen im Leben zur Heirat verwehrten Familienangehörigen getragen werden?

    Zweite Frage: Ist das Pflanzen von Bäumen neben den Grabstätten haram oder halal? Es ist zu erwähnen, dass die Straße zwei Meter breit und die Bäume Ficusbäume sind.

    Dritte Frage: Ist der Zutritt von Personen zum Verstorbenen während dessen Waschung gestattet ohne im Zustand der rituellen Reinheit zu sein?

    Vierte Frage: Ist das Bestatten von Frauen mit Männern in einer einzigen Grabstätte zulässig?

    Fünfte Frage: Jemand bestimmte testamentarisch, dass eine bestimmte Person weder an seinem Leichenzug teilnehmen noch bei seiner Trauerveranstaltung zugegen sein darf. Soll dieses Testament vollstreckt werden?

Antwort

 

    Beantwortung der ersten Frage: Es ist angemessener, dass die einer Frau zur Heirat verwehrten Männer die Bestattung dieser Frau übernehmen, wobei der Ehemann unter ihnen den größten Anspruch darauf hat. Gibt es keine einer Frau zur Heirat verwehrten Männer oder können diese die Bestattung nicht gut durchführen, übernimmt ein ihr zur Heirat nicht verwehrter rechtschaffener Mann ihre Bestattung. Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

    Beantwortung der zweiten Frage: Man darf bei den Grabstätten Bäume pflanzen, solange dies nicht zu Platzmangel bei Leichenbegehern und bei mit der Bestattung des Verstorbenen Beschäftigten führt. Führt dies jedoch zu Platzmangel bei ihnen, darf man die Bäume nicht pflanzen. Wenn man unbedingt Bäume pflanzen möchte, soll man sie von einer Art wählen, deren Stamm sich nicht verästelt, sondern deren Wurzeln vertikal wachsen, damit dies nicht zur Beeinträchtigung der Grabstätte führt. Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

    Beantwortung der dritten Frage: Der Zutritt von Individuen zu einem Verstorbenen während, vor oder nach dessen Waschung ohne im Zustand der rituellen Reinigung zu sein ist von der Scharia her zulässig und es gibt nichts dagegen einzuwenden und ist nicht haram. Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

    Beantwortung der vierten Frage: Es ist nicht zulässig Frauen zusammen mit Männern in derselben Grabstätte zu beerdigen, es sei denn, es gibt eine dringende Notwendigkeit, und zwar unter der Bedingung, dass man zwischen ihnen etwas Trennendes aus Erde schafft und der Mann vor der Frau liegt, der Mann also im vorderen und die Frau im hinteren Grabteil beerdigt werden. Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

    Beantwortung der fünften Frage: Ein derartiges Testament wird nicht vollstreckt. Der im Testament Bestimmte soll weder an der Teilnahme am Leichenzug noch am Totengebet gehindert werden.  

    Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

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