Verwenden von Stammzellen bei wisse...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Verwenden von Stammzellen bei wissenschaftlichen Experimenten

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eight: 115%; font-size: 10pt">    Wie lautet die Rechtsnorm für das Verwenden adulter Versuchstier-Stammzellen– wie etwa von Hasen oder Ziegen – nach deren Entwicklung und Differenzierung sowie nach Vergewissern deren Spezifikationen und einwandfreien Beschaffenheit sowie für deren darauf folgendes Wiedereinpflanzen in den lebenden Körper desselben Tieres zwecks Studie deren Effekte hinsichtlich der Medizintechnik und Auffrischung lebender Gewebe im selben Tier sowie im Fall der Sicherheit beim Erfolg dieser Tierexperimente für das Durchführen dieser Versuche am Menschen –durch Entnahme adulter humaner Stammzellen des Menschen und deren anschließendem Wiedereinpflanzen in dessen Körper nach Durchführen der dafür notwendigen medizinischen Maßnahmen – nach Einwilligung des Kranken zur Durchführung eines solchen Experimentes zwecks dessen Heilbehandlung?

Antwort

 

    Bei den Stammzellen handelt es sich um zur Teilung und zum Generieren fähige Zellen, die sich in verschiedene Typen spezieller Zellen ausdifferenzieren, die unterschiedliche Körpergewebe bilden. Die Biologen konnten kürzlich diese Zellen identifizieren, isolieren und entwickeln, und zwar mit dem Ziel deren Verwendens als Therapie bei einigen Krankheiten.

    Es gibt zahlreiche Möglichkeiten zur Erlangung dieser Zellen, zu denen Folgendes gehört: Deren Entnahme aus einem zu irgendeiner der Schwangerschaftsphasen abgetriebenen Fetus oder aus der Plazenta oder Nabelschnur, aber auch von Kindern oder Erwachsenen oder durch Klonen mittels der Zellentnahme aus der inneren Zellmasse.

    Was nun das Verwenden von Tieren bei wissenschaftlichen Experimenten und Forschungen im Zusammenhang mit der Stammzellentechnik, mit der der Dienst am Menschen beabsichtigt ist, betrifft, so ist dies zulässig und die Scharia verbietet dies nicht; denn das Tier wurde hauptsächlich zu Diensten des Menschen erschaffen und für dessen Wohlergehen dienstbar gemacht, wie es der Erhabene formuliert:

 الله سَخَّر لكم ما في السّموات وما في الأرض

    ... Allah macht euch dienstbar, was in den Himmeln und was auf Erden ...

                                (Sure 31, Vers 20)

    Ebenso gestattet uns Allah der Erhabene das Schächten vieler Tiere, um aus deren Verzehr Nutzen zu ziehen. So hat deren Verwenden bei wissenschaftlichen Experimenten, in denen ein Interesse für den Menschen liegt, mehr Anspruch auf Zulässigkeit, denn der diesbezügliche Nutzen aus dem Verzehr eines Tieres ist zweifellos geringer als der Nutzen, der sich für den Menschen aus dem Wissen ergibt, das man durch Experimente an einem Tier erlangt.

    Bei dieser Zulässigkeit wird aber vorausgesetzt, dass man schonende Behandlung des Versuchstieres beachtet und vermeidet, dass dieses möglichst weder Schaden noch Schmerzen während der Durchführung des Experimentes an ihm ausgesetzt wird. Muslim überlieferte nach einer Aussage von Schaddaad ibn Aus (möge Allah an ihm Wohlgefallen finden!), dass dieser sagte: "Zwei Dinge habe ich vom Gesandten Allahs (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) auswendig gelernt; er sagte: «Wahrhaftig! Allah hat gutes Vorgehen bei jeder Sache vorgeschrieben. Wenn ihr nun tötet, solltet ihr euch auf das Töten gut verstehen, und wenn ihr schächtet, solltet ihr euch auf das Schächten gut verstehen!»" In einem von Muslim in seiner Sammlung authentischer Hadithe und von Abu Dawud in dessen Hadith-Sammlung nach einer Aussage von Dscharier ibn Abdullah Al-Badschali (möge Allah an ihm Wohlgefallen finden!) überlieferten Hadith sagte dieser: "Allahs Gesandter (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) sagte: «Wem schonende Milde versagt wird, dem wird das Gute insgesamt versagt.»" Der Wortlaut dieses Hadithes ist von Abu Dawud. Abdullah ibn Amr (möge Allah an beiden Wohlgefallen finden!) berichtete in einem von At-Tirmidhi und Anderen überlieferten Hadith, dass Allahs Gesandter (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) sagte: "Den Barmherzigen erweist der Allbarmherzige Barmherzigkeit. Erweist wem auch immer auf Erden Barmherzigkeit, dann erweist euch Barmherzigkeit, WER im Himmel!"

    Ebenso gibt es von der Scharia her nichts dagegen einzuwenden, dass man etwas aus den adulten Stammzellen eines Kranken zwecks deren Verwenden und Einsatz bei dessen Heilbehandlung entnimmt, vorausgesetzt, dies schadet ihm nicht und er ist damit einverstanden, sofern er anweisungsfähig ist, dass er also volljährig, im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte und entscheidungsfähig ist. Besteht ein Mangel an der Rechtsfähigkeit, liegt das Recht auf Erlaubnis bei seinem Vormund. Die edle Scharia hält zur ärztlichen Behandlung und zum Heilungsuchen an. In den Hadith-Sammlungen von At-Tirmidhi und Abu Dawud, von dem der nachfolgende Wortlaut stammt, sagt Usaama ibn Schariek (möge Allah an ihm Wohlgefallen finden!): "Ich kam zum Propheten (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) und zu dessen Gefährten und sie saßen unbeweglich, als ob sich ein Vogel auf ihren Köpfen befand. Ich entbot den Gruß und setzte mich dann. Alsdann kamen Beduinen von hier und von dort und fragten: «O Gesandter Allahs! Begeben wir uns in ärztliche Behandlung?» Er erwiderte: «Begebt euch in ärztliche Behandlung! Wahrhaftig! Allah der Allmächtige und Majestätische schuf keine Krankheit, ohne dass ER für diese ein Heilmittel schuf – außer einer einzigen Krankheit, nämlich der Altersschwäche.»" In diesem Hadith befindet sich das Anhalten zur Heilung auf eine absolut uneingeschränkte Weise. Die Regel lautet nun, dass das Allgemeine allgemein interpretiert wird, bis etwas berichtet wird, was dies einschränkt. Imam Al-Chattaabi sagte: "In diesem Hadith gibt es einen Beweis sowohl für die Medizinwissenschaft als auch für die Heilbehandlung und dafür, dass die ärztliche Behandlung erlaubt und nicht unerwünscht ist." Unser Befürworten dieser Vorgehensweise bei der ärztlichen Behandlung geht mit der aus diesem Hadith geschlossenen Allgemeinheit konform. Wer behauptet, dass dies untersagt ist, ist zum Anführen eines Beweises aufgefordert.  

    Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

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