Art und Weise schariatischer Bestat...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Art und Weise schariatischer Bestattung

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eight: 115%; font-size: 10pt">    Wie sieht die Art und Weise für die schariatische Bestattung aus?

Antwort

 

    In der Scharia ist vorgesehen, dass es sich bei der Bestattung eines Verstorbenen um eine Ehrung für den Menschen handelt, und zwar gemäß den Worten des Erhabenen im Zusammenhang mit Dankabstattung:

أَلَمْ نَجْعَلِ الْأَرْضَ كِفَاتًا . أَحْيَاءً وَأَمْوَاتًا

    Haben wir nicht die Erde zu einem Aufnahmebehältnis gemacht –Lebender und Verstorbener?
                         (Sure 77, Verse 25-26)

    Der Islam hält also dazu an, und die Muslime sind der einhelligen Meinung, dass die Bestattung eines Verstorbenen und das Verhüllen dessen Körpers eine Kollektivpflicht bilden. Wenn einige von diesen oder jenen dies übernehmen, entfällt es für die Anderen.

    Hinsichtlich der Art und Weise der Bestattung eines Verstorbenen ist überliefert, dass man diesen bei dessen Grablegung auf dessen rechte Seite sowie dessen Gesicht in Gebetsrichtung legt. Die Imame der vier sunnitischen Rechtsschulen sind sich über dieses Vorgehen einig. Dementsprechend ist es von der Scharia her haram, dass man einen Verstorbenen auf eine andere Art und Weise beisetzt, wie das Legen von dessen Beinen in die Gebetsrichtung, wie es heutzutage fälschlicherweise bei vielen Begrabenen verbreitet ist.

    Der Verstorbene soll durch die Graböffnung in einer Weise ins Grab gelegt werden, dass er unmittelbar in Gebetsrichtung begraben wird, ohne dass man ihn im Grab herumzubewegen braucht. Dies geschieht je nach der Graböffnung. Es ist ja – wie es oben erwähnt – von der Scharia her erforderlich, dass man den Verstorbenen in dessen Grab auf die rechte Seite und das Gesicht in Gebetsrichtung legt. Es spricht nichts dagegen, dass man den Verstorbenen in Sand oder in Erde Staub begräbt. All dies ist zulässig. 

    Es ist bei einem der Scharia entsprechenden Grab, das für die Bestattung eines Verstorbenen geeignet ist, erforderlich, dass es aus einer Grube besteht, die den Verstorbenen vollkommen vor Blicken verbirgt und vor unbefugtem Zugang schützt, ihn also ganz bedeckt, sowie dessen Verwesungsgeruch fernhält.

    Grundsätzlich soll das Grab in Form von Schaqq oder Lahd sein.

    Was die Schaqq-Form betrifft, so geht es darum, dass man im Boden, in dem der Verstorbene begraben werden soll, ein tiefes Loch in einem Ausmaß gräbt, das der Größe eines durchschnittlich großen Menschen, der seine Hand nach oben streckt, gleicht, also etwa 2,25 m. Alsdann hebt man in diesem Erdloch das Grab in einem Ausmaß aus, das für das Legen des Verstorbenen längs auf seine Seite reicht, wobei man – wie oben dargelegt wurde – den Verstorbenen auf dessen rechte Seite und dessen Gesicht in Gebetsrichtung legt. Dann legt man Erde unter den Kopf des Verstorbenen und seine Hände neben dessen Körper. Danach bedeckt man dieses Schaqq-Grab mit Ziegeln oder Steinen. Zum Schluss steigt der Totengräber hinaus und häuft Erde auf das Grab.

    Was aber die Lahd-Form anbelangt, so gräbt der in der tief ausgehobenenen Grube Stehende in eine der beiden Grabseiten eine seitliche Vertiefung, die es erlaubt, dass man in ihr den Verstorbenen in einer Tiefe von zwei Dritteln dessen Größe unter der Erde begraben kann. Man soll diese Stelle in einem Ausmaß ausheben, dass man den Verstorbenen auf oben beschriebene Weise betten kann. Alsdann wird die Öffnung der seitlichen Vertiefung mit Ziegeln oder Steinen verschlossen. Zum Schluss steigt der Totengräber hinaus und häuft Erde auf.

    Die beiden obigen Arten sind nur für einen festen Boden geeignet. Falls man die Beerdigung auf diese Weise nicht durchführen kann – wie es in Ägypten und in anderen Ländern mit von Natur aus lockerem und weichem Boden der Fall ist –, spricht nichts dagegen, dass man in einer anderen Weise bestattet, vorausgesetzt, man verwirklicht das oben erwähnte Erforderliche hinsichtlich eines der Scharia entsprechenden Grabes.

    Dies ist auch der Grund dafür, dass die Ägypter seit vielen Jahrhunderten auf das Begraben in Fasaaqi  [feste Grabkammern unter der Erde, in denen mehr als ein Verstorbener nebeneinander beerdigt werden, die man durch etwas trennt] zurückgreifen, weil der Boden in Ägypten locker und weich ist und sich in ihm Grundwasser in großen Mengen befindet, so dass die beiden Methoden, also Schaqq und Lahd nicht dafür geeignet sind. Es spricht also nichts gegen Fasaaqi, wie es die Rechtsgelehrten unter den späteren Schafiiten und Anderen dies bestimmten.

    Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten! 

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