Zakat für medizinische Zwecke

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Zakat für medizinische Zwecke

Ihre Frage

Die vorliegende Frage dreht sich um Folgendes:

    Viele Kinder werden schwerhörig geboren und bedürfen der Implantation eines Cochlea-Implantats (Hörprothese). Für den Fall, dass dies nicht innerhalb der ersten Monate nach der Entbindung durchgeführt wird, ergibt sich ein endgültiger Hör- und auch Sprechverlust. Das Implantieren des Cochlea-Implantats kostet ungefähr 100.000 ägyptische Pfund. Der Staat stellt dankenswerterweise als Vertreter der allgemeinen Krankenversicherungsanstalt einen Geldbetrag in Höhe von lediglich 45.000 Pfund zur Verfügung. Die Familie des Kranken muss den Restbetrag aufbringen, was in vielen Fällen eine enorme finanzielle Belastung darstellt. Daher rief der Ausschuss für humanitäre Hilfe in der Ärztekammer in Zusammenarbeit mit der allgemeinen  Krankenversicherungsanstalt in Alexandria das Projekt des Cochlea-Implantats ins Leben.

    Es wird nun um Mitteilung hinsichtlich der Zulässigkeit des Entrichtens der Zakat auf Vermögen für diesen Zweck gebeten.

Antwort

 

    Von der Scharia her ist es zulässig Zakat an Kranke auszuzahlen, wenn sie selbst oder die für ihren Unterhalt Sorgenden nicht über den ausreichenden Geldbetrag für das Implantatieren des Cochlea-Implantat verfügen. Denn dies fällt unter den Empfängerkreis der Armen und der Bedürftigen, insofern als das für die Erfüllung einer Pflicht für einen Armen respektive einen Bedürftigen Genügende bei den Angelegenheiten dessen medizinischen Behandlung zu den Ausgaben seiner dringenden Erfordernisse gehört, die die Zakat deckt.  

    Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

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