Rechtsnorm für Unterhaltszahlung fü...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Rechtsnorm für Unterhaltszahlung für Kinder

Ihre Frage

eight: 115%; font-size: 10pt">    Wem ist die Unterhaltszahlung für eine Tochter auferlegt, dem Vater oder der Mutter?

Antwort

 

    Es besteht keine Meinungsverschiedenheit unter den Rechtsgelehrten, dass die Unterhaltszahlung für junge Kinder, ob männlich oder weiblich, deren Vater obliegt. Imam Al-Maawardi erwähnte in seinem Werk Al-Haawi: "Die Unterhaltszahlung für die Kinder obliegt den Vätern, und zwar gemäß Beweisen aus Quran, Sunna und Konsensus.

    Was den Quran betrifft, so lauten die Worte des Erhabenen:

 وَعَلَى الْمَوْلُودِ لَهُ رِزْقُهُنَّ وَكِسْوَتُهُنَّ بِالْمَعْرُوفِ

    ... Und demjenigen, dem geboren wurde, obliegen ihr Unterhalt und ihre Kleidung in rechter Weise ...

    (Sure 2, Vers 233)

    Dieser Quran-Vers beweist also, dass die Unterhaltszahlung für Kinder den Vätern und nicht den Müttern obliegt." Zitatende (frei zitiert). 

    Imam Al-Qurtubi erwähnte in seinem Werk Al-Dschaami´u li Ahkaami-l-Quran: "Darin liegt ein Beweis, dass der Unterhalt seitens des Vaters gegenüber dem Kind ob dessen Schwäche und Unfähigkeit eine Pflicht ist. Allah der Gepriesene schreibt den Unterhalt auch der Mutter zu, denn die Nahrung gelangt zum Neugeborenen durch die Mutter beim Stillen, und so sagt der Erhabene:

وَإِنْ كُنَّ أُولَاتِ حَمْلٍ فَأَنْفِقُوا عَلَيْهِنَّ 

    Und wenn sie Schwangere sind, dann kommt für sie auf!...

    (Sure 65, Vers 6)

    Denn die Nahrungsaufnahme ist nur durch sie begründet. Die Gelehrten sind der einhelligen Meinung, dass man zum Unterhalt für seine jungen Kinder, die kein Vermögen haben, verpflichtet ist. Der Prophet (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) sagte zu Hind bint ´Utba "Nimm, was für dich und für deine Kinder in rechter Weise reicht!", nachdem sie ihm mitgeteilt hatte: "Abu Sufjaan ist wahrhaftig ein geiziger Mann, denn er gibt mir nicht genug für den Unterhalt für mich und meine Kinder, außer dem, was ich von seinem Vermögen ohne sein Wissen nehme. Ist es ein Vergehen für mich, das zu tun?" Zitatende,

     Auf der Grundlage dessen gilt Folgendes:

     Der Unterhalt für eine Tochter obliegt dem Vater und nicht der Mutter. Er muss für alle Bedürfnisse seiner Kinder wie Nahrungsmittel, Kleidung und Anderes gemäß dem aufkommen, was ein vergleichbarer Vater üblicherweise vergleichbaren Kindern an Unterhalt leistet. 

    Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

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