Rechtsnorm für Namensgebung (Gesandter Allahs)
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Von der Scharia her ist die Namensgebung "Gesandter Allahs" nicht zulässig, weil dies zu einer falschen Suggestion führt, die zu dem von der Religion her zwangsläufig Bekannten im Widerspruch steht, dass es nämlich keinen Gesandten nach Muhammad (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) gibt.
Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!