Rechtsnorm für Zusammenkommen zum Q...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Rechtsnorm für Zusammenkommen zum Quran-Rezitieren beim Gedenken eines Verstorbenen

Ihre Frage

Wie lautet die Rechtsnorm für ein Zusammenkommen an jedem Jahrestag des Ablebens eines Verstorbenen zum Rezitieren des ganzen Quran zu Gunsten des Verstorbenen und zum darauf folgenden gemeinschaftlichen, hörbaren Rezitieren einer Sure, über deren Vorzug bestimmte Quellentexte überliefert wurden, wie etwa die Eröffnungssure [Sure 1], Ja-Sien [Sure 36] und Tabaarak [Sure 67]? Wird dieses Vorgehen als eine unerlaubte Neuerung in der Religion betrachtet oder nicht?

Antwort

    Es gibt von der Scharia her nichts dagegen einzuwenden und dieses Vorgehen wird nicht als eine unerlaubte Neuerung in der Religion angesehen, allerdings unter der Bedingung, dass dies weder Veranstaltung von Trauerfeiern noch Wiederholung des Trostspendens oder Aufrühren der Trauer beinhaltet und dass dies weder vom Vermögen Minderjähriger finanziert wird noch zwecks Brüsten oder Prahlerei geschieht. 

    Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

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