Rechtsnorm für Zusammenkommen zum Quran-Rezitieren beim Gedenken eines Verstorbenen
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Es gibt von der Scharia her nichts dagegen einzuwenden und dieses Vorgehen wird nicht als eine unerlaubte Neuerung in der Religion angesehen, allerdings unter der Bedingung, dass dies weder Veranstaltung von Trauerfeiern noch Wiederholung des Trostspendens oder Aufrühren der Trauer beinhaltet und dass dies weder vom Vermögen Minderjähriger finanziert wird noch zwecks Brüsten oder Prahlerei geschieht.
Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!