Rechtsnorm für Umgehen mit einer Ge...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Rechtsnorm für Umgehen mit einer Geldschuld eines unbekannten Gläubigers

Ihre Frage

Mein Vater ist vor fünf Jahren verstorben. Vor seinem Tod teilte er mir mit, dass er bei einer uns nicht bekannten Person verschuldet sei. Ich suchte diesen von meinem Vater namentlich erwähnten Mann und konnte ihn innerhalb dieser fünf Jahre nicht finden.

    Darf ich nun über dieses Geld für das Decken meines Bedarfes verfügen, wobei ich diesem Mann das erwähnte Geld zurückgeben werde, falls er erscheint?

    Ich bitte um die Rechtsnorm dafür.

Antwort

    Verhält es sich so, wie in der Frage geschildert, gibt es von der Scharia her nichts dagegen einzuwenden, dass der Fragesteller seinen Bedarf von diesem Geld deckt, vorausgesetzt, er verpflichtet sich zum Tilgen dieser Schuld, wenn der Gläubiger kommt und sein Geld einfordert.

    Aus dem Erwähnten ergibt sich die Antwort auf die Frage.

    Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

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