Rechtsnorm für Umgehen mit einer Geldschuld eines unbekannten Gläubigers
Ihre Frage
Darf ich nun über dieses Geld für das Decken meines Bedarfes verfügen, wobei ich diesem Mann das erwähnte Geld zurückgeben werde, falls er erscheint?
Ich bitte um die Rechtsnorm dafür.
Antwort
Verhält es sich so, wie in der Frage geschildert, gibt es von der Scharia her nichts dagegen einzuwenden, dass der Fragesteller seinen Bedarf von diesem Geld deckt, vorausgesetzt, er verpflichtet sich zum Tilgen dieser Schuld, wenn der Gläubiger kommt und sein Geld einfordert.
Aus dem Erwähnten ergibt sich die Antwort auf die Frage.
Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!