Wie holt eine Frau die von ihr in d...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Wie holt eine Frau die von ihr in deren Periode versäumten Fastentage nach?

Ihre Frage

Die Fragestellerin hat die ob ihrer Periode versäumten Fastentage erst seit drei Jahren nachgeholt, obwohl sie nun 33 Jahre alt ist. Was soll sie nun tun? Soll sie diese versäumte Zeit fasten?

Antwort

 

    Allah der Allmächtige und Majestätische hat jedem volljährigen Muslim im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte das Fasten des Monats Ramadan vorgeschrieben. So sagt der Allmächtige und Majestätische:

فَمَن شَهِدَ مِنكُمُ الشَّهْرَ فَلْيَصُمْهُ

    ...Wer also von euch den Monat zugegen ist, der soll in ihm fasten...

                                                                                      (Sure 2, Vers 185)

    Ferner sagte Allahs Gesandter (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!): "Der Islam wurde auf fünf Elementarpflichten errichtet: Bezeugen, dass es keine Gottheit außer Allah gibt und Muhammad Allahs Gesandter ist, Verrichten des rituellen Gebets, Entrichten der Zakat, Haddsch und Fasten im Ramadan."

    Allah der Allmächtige und Majestätische erklärt das Fasten einer Menstruierenden und Wöchnerin für haram. Fasten beide, wird ihr Fasten als nicht durchgeführt betrachtet; denn eine Menstruierende und eine Wöchnerin fallen unter Kranke, und zwar gemäß den Worten des Allmächtigen und Majestätischen:

وَمَن كَانَ مَرِيضًا أَوْ عَلَى سَفَرٍ فَعِدَّةٌ مِّنْ أَيَّامٍ أُخَرَ

    ... Wer jedoch von euch krank ist oder auf einer Reise, so eine Anzahl anderer Tage ...

                       (Sure 2, Vers 185)

    Wenn man ob eines Entschuldigungsgrundes wie etwa Krankheit, Reisen, Menstruation oder Wochenbett das Fasten unterlassen hat, muss man die versäumten Tage nachholen, wenn der Entschuldigungsgrund entfallen ist. Ist der Entschuldigungsgrund entfallen und konnte der Fastende vor Anbruch des nächsten Ramadan das Fasten nachholen, er es jedoch nicht nachgeholt hat, bis der Ramadan angebrochen ist, muss er das Fasten nachholen und eine Sühneleistung erbringen, und zwar für jeden versäumten Tag das Speisen eines Bedürftigen im Ausmaß von zwei Mahlzeiten.

    In Beantwortung der Frage muss die Fragestellerin die von ihr im Monat Ramadan versäumten Fastentage nachholen, wobei das unmittelbare Aufeinanderfolgen keine Bedingung darstellt. Vielmehr darf sie diese in nicht aufeinanderfolgender Form fasten. Ferner muss sie eine Ersatzleistung in Form des Speisens eines Bedürftigen für jeden versäumten Fasttag erbringen.

    Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

Dies teilen:

Zusammenhängende Fatwas