Rechtsnorm für Entschädigungsentgegennahme bei Unfällen und Verletzungen
Ihre Frage
Mein leiblicher Bruder ist bei einem Zugunfall verletzt worden. Ich erhob eine Entschädigungsklage und das Gericht verkündete ein Urteil zur Entschädigungszahlung.
Die Frage lautet nun: Ist diese im Urteil festgelegte Entschädigungssumme halal?
Antwort
Die Entschädigung, die zuständige Stellen gemäß einem Gerichtsurteil auszahlen, ist von der Scharia her zulässig. Derjenige, zu dessen Gunsten eine Entschädigungssumme verurteilt wurde, darf diese Summe annehmen und über sie nach seinem Gutdünken verfügen. Diese Summe ist, so Allah der Erhabene will, halal.
Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!