Rechtsnorm für Schwangerschaftsabbruch bei missgebildetem Fetus
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Antwort
Wenn es sich so verhält, wie in der Frage geschildert, und in den Fetus schon der Geist eingehaucht wurde, gilt der Fetus als ein fertig entwickelter Mensch, gegen den man nicht ungesetzlich vorgehen darf, auch wenn es bei ihm eine Missbildung gibt – vorausgesetzt, dass sich aus der Fortsetzung der Schwangerschaft kein mit Sicherheit zu erwartender Schaden für die Mutter ergibt. Entscheiden die Fachärzte, dass dies der Mutter einen mit Sicherheit zu erwartenden Schaden zufügt, ist in diesem Fall nichts gegen den Schwangerschaftsabbruch einzuwenden, nachdem man die Ansicht eines muslimischen Arztes eingeholt hat.
Aus dem oben Erwähnten ergibt sich die Antwort.
Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!