Rechtsnorm für Polio-Impfung

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Rechtsnorm für Polio-Impfung

Ihre Frage

eight: 115%; font-size: 10pt">    Es wird um eine Rechtsnorm für Polio-Impfung und für jemanden gebeten, der das Impfen seiner Kinder unter dem Vorwand verweigert, dass die Krankheit durch den Willen Allahs erfolgt und kein Heilmittel erfordert und dass die Heilung von Allah ist.

Antwort

    Die Heilung liegt in der Hand Allahs und das Behandeln ist eine wünschenswerte Sunna, und zwar gemäß den Worten des Propheten (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) in einem von Al-Humaidi überlieferten Hadith: "Begebt euch in ärztliche Behandlung, anbetend Dienende Allahs! Wahrhaftig! Allah schuf keine Krankheit, ohne dass ER mit ihr ein Heilmittel schuf – außer die Altersschwäche."

Ordnet ein maßgeblich Verantwortlicher die ärztliche Behandlung als eine Art Prävention an, wie dies etwa bei der Polio-Impfung der Fall ist, obliegt es jedem Bürger diese Anordnung einzuhalten, denn es ist einem maßgeblich Verantwortlichen erlaubt Indifferentes einzuschränken und etwas Erwünschtes zur Pflicht zu machen, um Interessen, die er sieht, zu verwirklichen. Daher ist es nicht zulässig, den Grundsatz, dass die Heilung in der Hand Allahs liegt und die Behandlung erwünscht ist, als Vorwand anzuführen, damit man keiner Pflicht widerspricht und deswegen von der Scharia her als Sünder betrachtet wird.

    Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

Dies teilen:

Zusammenhängende Fatwas