Rechtsnorm für ärztliches Mitreden ...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Rechtsnorm für ärztliches Mitreden bei Geschlechtsbeeinflussung eines Fetus

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eight: 115%; color: black; font-size: 10pt">    Wie lautet die Rechtsnorm für ärztliches Mitreden bei der Geschlechtsbeeinflussung eines Fetus?

Antwort

     Allah der Erhabene erschuf den Menschen in ausgewogener Gestalt. So machte ER ihn zu Paaren, nämlich männlich und weiblich. ER bestimmte für jeden der beiden dessen Charakteristika, die den Aufgaben entsprechen, die ER für ihn vorsah. Ferner legte ER dar, dass eben dies die Natur der Schöpfung ist, die deren Fortbestehen bedingt. So sagt der Erhabene:

يَا أَيُّهَا النَّاسُ اتَّقُوا رَبَّكُمُ الَّذِي خَلَقَكُمْ مِنْ نَفْسٍ وَاحِدَةٍ وَخَلَقَ مِنْهَا زَوْجَهَا وَبَثَّ مِنْهُمَا رِجَالًا كَثِيرًا وَنِسَاءً وَاتَّقُوا اللَّهَ الَّذِي تَسَاءَلُونَ بِهِ وَالْأَرْحَامَ إِنَّ اللَّهَ كَانَ عَلَيْكُمْ رَقِيبًا
O ihr Menschen! Seid demütig in Ehrfurcht gegenüber eurem Herrn, DER euch aus einer einzigen Seele erschuf! Und ER erschuf aus ihr ihren Partner und ER verbreitete aus beiden viele Männer und Frauen. Und seid demütig in Ehrfurcht gegenüber Allah, DEN ihr bittet! Und eure Verwandtschaftsbande! Wahrhaftig, Allah wacht über euch!
 (Sure 4, Vers 1)
Der Erhabene sagt ferner:
وَأَنَّهُ خَلَقَ الزَّوْجَيْنِ الذَّكَرَ وَالْأُنْثَى * مِنْ نُطْفَةٍ إِذَا تُمْنَى
Und dass ER beide Partner, den männlichen und den weiblichen, erschafft aus einem Samentropfen, wenn er ejakuliert wird.                                                                          (Sure 53, Verse 45-46)
Der Erhabene sagt weiterhin:
وَمِنْ كُلِّ شَيْءٍ خَلَقْنَا زَوْجَيْنِ لَعَلَّكُمْ تَذَكَّرُونَ
Und von jedem Ding erschaffen WIR zwei Partner; vielleicht seid ihr ja eingedenk.
(Sure 51, Vers 49)
Diese Vielfalt in der Schöpfung und das Gleichgewicht in der Natur sind es, die die Weisheit Allahs des Erhabenen, DER um jede Sache weiß und einer jeden Sache fähig ist, bedingen. Der Erhabene sagt:
لِلَّهِ مُلْكُ السَّمَاوَاتِ وَالْأَرْضِ يَخْلُقُ مَا يَشَاءُ يَهَبُ لِمَنْ يَشَاءُ إِنَاثًا وَيَهَبُ لِمَنْ يَشَاءُ الذُّكُورَ * أَوْ يُزَوِّجُهُمْ ذُكْرَانًا وَإِنَاثًا وَيَجْعَلُ مَنْ يَشَاءُ عَقِيمًا إِنَّهُ عَلِيمٌ قَدِيرٌ
Allahs ist die Herrschaft der Himmel und der Erde. ER erschafft, was ER will. ER gewährt, wem ER will, an Weiblichem, und ER gewährt, wem ER will, an Männlichem, oder ER gewährt ihnen Zweiheiten – Männliche und Weibliche. Und ER macht, wen ER will, unfruchtbar. Wahrhaftig! ER ist allwissend, allfähig.
(Sure 42, Verse 49-50)
Wenn wir uns mit einer Frage wie Geschlechtsbeeinflussung eines Fetus auseinandersetzen, dann behandeln wir diese auf zwei verschiedenen Ebenen:Behandeln wir sie auf individueller Ebene, so gilt bei den Angelegenheiten als Grundregel der Status des Indifferenten. Denn der Mensch hat die Möglichkeit, dass er heiratet oder nicht heiratet. Und wenn er heiratet, hat er die Möglichkeit, dass er Kinder zeugt oder nicht zeugt. Und wenn er Kinder zeugt, kann er Geburtenkontrolle durchführen oder nicht durchführen – jeder je nach seinen Verhältnissen und Umständen. Und wie es für den Menschen statthaft ist auf mehrere Alternativen bei der Fetusart auf der Grundlage dessen hinzuarbeiten, was ihm die Fachärzte in diesem Zusammenhang empfehlen – wie etwa die Auswahl der Nahrungsart oder der Zeit des Geschlechtsverkehrs vor oder während des Eisprunges,intrauterine Insemination (künstliche Befruchtung) oder andere Methoden, die deren Vertreter kennen –, so sind auch die Mikrobehandlung mit Chromosomen und genetischen Informationsträgern (DNS) für den gleichen Zweck statthaft. Deshalb spricht von der Scharia her nichts gegen die Durchführung dessen auf individueller Ebene.All dies soll jedoch unter der Bedingung geschehen, dass die dabei angewandte Technik dem Neugeborenen an dessen künftigen Tagen nicht schadet. Dies muss man den Fachärzte überlassen; denn es ist nicht akzeptabel, dass der Mensch zu einem Versuchsobjekt und Spielzeug wird. 
Behandeln wir dieses Thema jedoch auf der Ebene des Kollektivs, so ist die Lage etwas anders, denn die Angelegenheit steht hierbei im Zusammenhang mit einer Störung des natürlichen Gleichgewichts, das Allah der Erhabene erschaffen hat, sowie mit einer Störung der Parität zwischen männlich und weiblich, die einen wichtigen Faktor der Kontinuität der menschlichen Fortpflanzung darstellt. Die Frage entwickelt sich somit zu einer Art Widerstand gegen Allah den Erhabenen hinsichtlich SEINER Schöpfertätigkeit, und zwar durch einen Versuch der Änderung deren Ordnung und Erschütterung deren Struktur sowie Vernichtung deren Mittel, durch die ER das Leben der Menschheit aufrechterhält.Die Autorisierten im Staat rufen diese Störung des Gleichgewichts und diese Unordnung aus und ergreifen die nötigen Vorsichtsmaßnahmen, damit dies auf der Ebene des Kollektivs nicht passiert.
Dementsprechend gibt es einen Unterschied bei der Rechtsnorm zwischen der Geschlechtsbeeinflussung eines Fetus auf individueller und auf kollektiver Ebene, und zwar auf Grund dessen, was von der Scharia her an Verschiedenheit einer Fatwa im Gegensatz zur Bindung einer Rechtsnorm an das Individuum und an das Kollektiv vorgesehen ist. Dies finden wir oft in den Büchern des islamischen Rechts, wie etwa Führung eines Kampfes gegen die Einwohner eines Landes, wenn sie das Sunna-Gebet vor dem Morgengebet oder den Gebetsruf unterlassen, obwohl das Unterlassen dessen auf individueller persönlicher Ebene zulässig ist.

    Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

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