Rechtsnorm für den Haddsch desjenigen, der in Saudi- Arabien unter Vertrag arbeitet
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Es gibt einen Unterschied zwischen der Rechtsgültigkeit des Haddsch und dessen Zulässigkeit. Sind die Elementarpflichten des Haddsch und dessen rechtsverbindlichen Pflichten erfüllt, ist der Haddsch rechtsgültig und die Verpflichtung zum Haddsch entfällt, wenn es sich dabei um den einmaligen Pflicht-Haddsch handelt. Der Haddsch wird als zusätzlich und freiwillig betrachtet, falls es nicht um den Pflicht-Haddsch geht. Was aber die Zulässigkeit des Haddsch betrifft, so ist dies etwas Anderes. Erlaubt es Ihnen beispielsweise der Arbeitsvertrag nicht den Haddsch auszuüben, so dass Sie also unter Missachtung des Vertrages den Haddsch durchführen, verhalten Sie sich dadurch sündhaft, und zwar ob der Zuwiderhandlung gegen die Vertragsbedingung und des daraus resultierenden Schadens, der Sie und Andere trifft. Jedoch ist der Haddsch rechtsgültig, sofern seine Elementarpflichten und Bedingungen erfüllt sind.
Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!