Rechtsnorm für den Haddsch eines Ju...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Rechtsnorm für den Haddsch eines Jungen

Ihre Frage

eight: 115%; font-size: 10pt">    Ich habe meinen Jungen zum Haddsch mitgenommen. Ist sein Haddsch nun rechtsgültig? Reicht ihm dies für das Nachkommen der Verpflichtung zum Haddsch?

Antwort

     In einem von Muslim überlieferten Hadith berichtete Ibn Abbaas (möge Allah der Erhabene an beiden Wohlgefallen finden!), dass der Prophet (Allah der Erhabene segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) einer Reisegesellschaft bei Ar-Rauhaa [Ortschaft zwischen Mekka und Medina] begegnete. Er erkundigte sich: "Wer sind die Leute?" Sie antworteten: "Muslime." Dann fragten sie ihn: "Wer bist du?" Er entgegnete: "Allahs Gesandter." Da hob eine Frau einen kleinen Jungen hoch und fragte: "Darf dieses Kind den Haddsch verrichten?" Der Prophet antwortete: "Ja, und du bekommst auch Belohnung dafür."

Auf Grund dessen ist der Haddsch Ihres Jungen rechtens, sofern er mit Ihrer Hilfe das Vorgeschriebene und die Elementarpflichten des Haddsch erfüllt. Dafür bekommt er eine Belohnung, als ob er einen freiwilligen Haddsch verrichtet hat. Dies kommt somit der Verpflichtung zum Haddsch nicht gleich, weil zu den Bedingungen der Pflichterfüllung einer Anbetungshandlung die Verpflichtung zum Beachten der religiösen Vorschriften gehört. Dieser Junge gehört nicht zu den zum Beachten der religiösen Vorschriften Verpflichteten.

    Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

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