Handel mit Fernsehgeräten

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Handel mit Fernsehgeräten

Ihre Frage

nbsp; Wie lautet die Rechtsnorm für den Handel mit Fernsehgeräten? Wie Sie wissen, gehört der größte Teil dessen, was das Fernsehen heutzutage sendet, nicht zum nützlichen Guten. Vielmehr ist das Gegenteil dazu der Fall.

Gehört dieser Handel nun zur Zusammenarbeit in Sünde?

Antwort

     Bei den Fernsehern handelt es sich um Geräte, die einem Zuschauer beim Verfolgen dessen, was um ihn herum in den verschiedenen nahegelegenen und entfernten Ländern geschieht, und beim Kennenlernen von Informationen über sie sowie beim Verfolgen von Sendungen verschiedener Satellitenprogramme in diesen Ländern helfen. Hierbei geht es um ganz unterschiedliche Fernsehprogramme, zu denen gute und schlechte Dinge gehören.

Der Zuschauer ist derjenige, der das, was er in diesen Kanälen sieht, auswählt und er ist verantwortlich für die Angelegenheit des Auswählens zwischen Gutem und Schlechtem.
In der Scharia ist vorgesehen, dass etwas Harames, wenn es nicht ausdrücklich dargelegt ist, zu Gunsten des Halalen nicht besteht. Dementsprechend sind der Kauf und der Handel mit allem, für das zwei Verwendungsmöglichkeiten vorhanden sind, statthaft. Der Benutzer trägt die Verantwortung für sein Verwenden. Verwendet er es also für etwas Halales, so ist es halal, und verwendet er es für etwas Harames, so ist es für ihn haram.
Aus dem Erwähnten ergibt sich die Antwort auf das, was in der Frage steht, wenn es sich so verhält, wie in der Frage geschildert.

    Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

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