Rechtsnorm für Sterilisation einer ...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Rechtsnorm für Sterilisation einer Frau

Ihre Frage

Wie lautet die Scharia-Norm für die Durchführung einer Sterilisation für meine Ehefrau?

   Es ist zu erwähnen, dass sie ob Zuckerkrankheit und eines Tumors in der Gebärmutter keinerlei Verhütungsmittel einnehmen darf. Der behandelnde Arzt entschied, dass das Ausführen einer Sterilisation notwendig ist und in der Schwangerschaft eine Gefahr besteht.

Antwort

    Sterilisieren ist von der Scharia her verboten, falls daraus die Unfähigkeit nochmal zu gebären resultiert, sofern keine Notwendigkeit dafür vorliegt. Dies gilt ob der Bedeutung der Zeugungsbeendigung, was zur Aufhebung der Notwendigkeit zur Erhaltung der Nachkommenschaft führt, die wiederum eine der fünf Notwendigkeiten bildet, die der Islam zu den grundlegenden Zielen erhebt. Liegt indes dafür ein dringender Grund vor, dass man also etwa Angst vor dem Zugrundegehen des Lebens der Ehefrau hat, falls die Schwangerschaft weiter fortgesetzt wird, oder es eine erbliche Krankheit gibt, deren Übertragung auf das Baby befürchtet wird, ist die Sterilisation zulässig.

    Entscheidungsträger dafür ist ein vertrauenswürdiger Facharzt. Entscheidet er, dass die endgültige Sterilisation die einzige Lösung für diese Frau darstellt, so ist sie zulässig und es wird der Frau kein sündhaftes Vergehen angerechnet.

    Auf der Grundlage des oben Erwähnten ergibt sich Folgendes:

    Wenn es sich so verhält, wie in der Frage geschildert, darf der Fragesteller die Sterilisation für seine Ehefrau unter Zuhilfenahme eines Facharztes durchführen. 

    Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

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