Rechtsnorm für Investmentzertifikate
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Die Rechtsgelehrten sind hinsichtlich der Legitimität der Banken und deren Tätigkeiten seit deren Erscheinen und Ausüben deren Aktivitäten bis heute unterschiedlicher Meinung. Einige Rechtsgelehrte erklären alle respektive die meisten derer Transaktionen für haram, wohingegen einige von ihnen sie als zulässig respektive indifferent betrachten. Bei den Angelegenheiten verschiedener Meinungen unter den sich um eine selbstständige Rechtsfindung Bemühenden dürfen die diesen Folgenden irgendeiner deren Meinungen folgen und es gibt keinen Einwand gegen sie.
Auf der Grundlage dessen und in Beantwortung der Frage gilt Folgendes:
Man muss sich dessen bewusst sein, dass Allah der Hocherhabene unerlaubten Zuwachs (Ribaa) für haram erklärt und über dessen Verbot Einigkeit besteht. Man muss sich ferner dessen bewusst sein, dass es Meinungsverschiedenheit hinsichtlich der Einstellung zu Bankaktivitäten und hinsichtlich deren Bestimmung sowie Normen und Erlassen von Fatwas in dieser Angelegenheit besteht. Und schließlich muss man sich auch dessen bewusst sein, dass das Beilegen einer Meinungsverschiedenheit erwünscht ist, wobei man trotzdem dem folgen darf, der es gestattet, und in diesem Fall einem hinsichtlich des Handels mit Investmentzertifikaten nichts Harames anzulasten ist.
Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!