Rechtsnorm für den Kauf von Autos via Bankvermittlung
Ihre Frage
Antwort
In der Scharia ist vorgesehen, dass der Kauf sowohl per sofortige als auch per gestundete Zahlung mit einer festgelegten Zeitspanne durchaus rechtens ist. Auch der Preisaufschlag als Gegenleistung für die festgelegte Zeitspanne ist von der Scharia her nach Auffassung der überwiegenden Mehrheit der Rechtsgelehrten gestattet, da es sich um einen Wiederverkauf mit Gewinnangabe handelt. Es stellt ein ganz normales, von der Scharia her erlaubtes Geschäft dar, bei dem es zulässig ist, einen Preisaufschlag als Vergütung für einen Zeitaufschub zur Bedingung zu erheben, denn der Zeitaufschub ist zwar kein realer Geldbetrag, aber der Preis wird beim Wiederverkauf mit Angabe des Gewinns ob des Zeitaufschubs angehoben, sofern der bestimmte Zeitaufschub erwähnt wird, so dass beide Parteien darüber gegenseitiges Einverständnis erzielen und kein Anlass zum Verbot besteht. Das Ziel besteht in der Deckung eines dringenden Bedarfs der Menschen dafür, und zwar sowohl für Verkäufer als auch für Käufer. Dies gehört nicht zum unerlaubten Zuwachs, weil der Rechtsgrundsatz lautet: "Wenn eine Handelsware vermittelt wird, gibt es keinen unerlaubten Zuwachs (Ribaa)."
Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!