Rechtsnorm für Arzneimittelversuch ...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Rechtsnorm für Arzneimittelversuch am Menschen

Ihre Frage

nbsp; Kürzlich verbreitete sich bei uns das Phänomen des Zurückgreifens auf Menschen als Versuchsobjekte bei einigen Arzneimitteln, deren Vertreiber verkünden, dass diese Arzneimittel über Eigenschaften verfügen, die bösartige Krankheiten heilen, wie etwa Krebs und Aids, und zwar in einer Atmosphäre von Geheimniskrämerei und Verschwiegenheit sowie ohne irgendeine Kontrolle seitens irgendeiner Stelle, wobei Folgendes zu bemerken ist:

1.   Niemand kennt die Quelle, Zusammensetzung oder Inhaltsstoffe dieser Arzneimittel, außer, dass es sich um Kräuter handelt.
2.   Die Vertreiber dieser Arzneimittel geben über deren wissenschaftlichen Ergebnisse keinerlei Informationen; auch gehören sie nicht zu Fachleuten der Medizin oder Pharmazie.  

    Wie lautet nun die Scharia-Rechtsnorm für diejenigen, die Versuche an Menschen durchführen, sowie für diejenigen, die als Versuchsobjekte benutzt werden?

Antwort

    Der Wahrhafte, Segensreiche und Erhabene sagt:

وَلَقَدْ كَرَّمْنَا بَنِي آدَمَ
Und WIR ehrten ja die Nachkommen Adams...
(Sure 17, Vers 70)
Es besteht kein Zweifel daran, dass das Benutzen des Menschen seitens der oben erwähnten Leute als Versuchsobjekt, das ihm eventuell Schaden zufügt oder sein Leben kostet, zu dieser Ehre, die Allah der Hocherhabene dem Menschen erweist, in Widerspruch steht.
Auf der Grundlage dessen ist das Benutzen des Menschen als Versuchsobjekt nicht gestattet. Ebenso ist Nicht-Qualifizierten das Durchführen derartiger Experimente nicht gestattet.
Aus dem oben Erwähnten ergibt sich die Antwort auf die gestellte Frage.

    Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

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