Entrichten der Zakat auf Vermögen i...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Entrichten der Zakat auf Vermögen in Monatsraten

Ihre Frage

Der Fragesteller bittet um die Rechtsnorm für folgende Frage:

   Darf ich die Zakat auf Vermögen in Monatsraten entrichten? Es ist zu erwähnen, dass ich früher beim Entrichten der Zakat nachlässig war, sodass sie sich bei mir für viele Jahre angehäuft hat.

Antwort

     In der Scharia ist vorgesehen, dass die Zakat auf Vermögen eine der fünf Elementarpflichten des Islam und eine Individualpflicht für jeden Muslim ist, bei dem die Bedingungen für die Verpflichtung zur Zakat erfüllt sind, wobei die wichtigsten von ihnen sind, dass das eigene Vermögen die schariatische Erhebungsgrenze erreicht, der Besitzer von Schulden frei ist und auf das Geld ein Mondjahr verstrichen ist. 

Die schariatische Erhebungsgrenze beläuft sich das, was 85 Gramm 21-karätigem Gold in aktueller Währung entspricht.
Auf der Grundlage dessen ergibt sich Folgendes:
Sind die oben dargelegten Bedingungen beim Vermögen des Fragestellers erfüllt, muss er jährlich die Zakat in Höhe von 2,5% entrichten.
Es ist nichts dagegen einzuwenden, dass der Fragesteller die Zakat in Monatsraten entrichtet und dann eine Schlussabrechnung am Ende jedes Jahres vornimmt. Gibt es einen Teil der Zakatmittel, den er noch nicht gezahlt hat, muss er diesen eilends entrichten, und zwar als Entledigen von der Verpflichtung und als Einhalten dessen, was Allah der Allmächtige und Majestätische vorgeschrieben hat.
Aus dem oben Erwähnten ergibt sich die Antwort. 

     Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

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