Rechtsnorm für Verstoß eines Arbeit...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Rechtsnorm für Verstoß eines Arbeiters gegen die Arbeitsordnung bei Institutionen und Behörden

Ihre Frage

eight: 115%; font-size: 10pt">    Wie lautet die schariatische Rechtsnorm für einen Angestellten, der während der offiziellen Arbeitszeit zu Hause bleibt und für den jemand an seiner Stelle im Kontrollbuch für Arbeitsbeginn und -ende unterschreibt, obwohl er überhaupt nicht oder – wenn er kommt – erst nach den offiziellen Arbeitszeiten zur Arbeit erscheint? Und wie lautet die Rechtsnorm bei übertragenen Arbeiten, die ein Angestellter mitnimmt, wobei er dann zu Hause bleibt? Ist dies zulässig?

Antwort

    Das Beurteilen des Verhaltens von Angestellten hinsichtlich des Mitnehmens übertragener Aufgaben und hinsichtlich ihres Nicht-Erscheinens zur Arbeit erfolgt entsprechend der Übereinstimmung dieses Verhaltens mit den Richtlinien und der Arbeitsordnung, durch die der Arbeitgeber diese Arbeitsplätze organisiert und zu denen sich der Angestellte bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrages verpflichtet hat. Wir haben hierbei zwei Angelegenheiten voneinander zu unterscheiden:

    Erstens: Der Angestellte nimmt offiziell übertragene Arbeiten mit Wissen seiner Vorgesetzten, die befugt sind ihm dies gemäß der Arbeitsordnung und deren Richtlinien zu erlauben oder nicht, mit.

    Zweitens: Eintragen des Namen eines Arbeiters als "anwesend", obwohl dieser realiter überhaupt nicht zur Arbeit erschienen ist. 

    Die erste Angelegenheit ist von der Scharia her zulässig, solange die Arbeitsordnung dies zulässt, während die zweite Angelegenheit einen Betrug darstellt, dessen Dreistigkeit von der Scharia her nicht zulässig ist.

    Was nun die Genehmigung durch direkte Vorgesetzte hinsichtlich der Abwesenheit eines Angestellten oder der übertragenen Arbeiten betrifft, ohne dass ihnen die Arbeitsordnung einräumt, dies allein ohne Wissen von nächsthöheren Vorgesetzten zu tun, so ist dies weder dem Angestellten noch dessen direkten Vorgesetzten gestattet, die dies ohne Wissen von nächsthöheren Vorgesetzten tun.

    Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

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