Rechtsnorm für das Verrichten des r...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Rechtsnorm für das Verrichten des rituellen Gebets auf einem Stuhl ob Krankheitsgründen

Ihre Frage

Es wird um die Rechtsnorm für das Verrichten des rituellen Gebets auf einem Stuhl oder einem Sitzmöbel, und zwar ob Krankheitsgründen gebeten, weil man eventuell beim rituellen Gebet etwas vergisst.

Antwort

    Mit dem Verrichten des rituellen Gebets ist gemeint, dass der Mensch es in einer Weise verrichtet, bei dem er das begreift, was er in ihm tut. Verrichtet also ein zur Einhaltung religiöser Vorschriften Verpflichteter das rituelle Gebet stehend, allerdings begreift er erst das, was er in seinem rituellen Gebet tut, wenn er sitzend betet, hat er die Rechtsnorm für jemanden, der beim rituellen Gebet nicht stehen kann und somit fällt er unter die folgenden Worte des Propheten (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) in einem von Al-Buchaari nach einer Aussage von Imraan ibn Husain direkt auf den Propheten zurückführbaren Hadith: "Bete im Stehen, und wenn du das nicht kannst, so bete im Sitzen, und wenn du dies auch nicht tun kannst, dann auf der Seite!" 

    Auf der Grundlage dessen und in Beantwortung der Frage gilt Folgendes:

    Einem Menschen ist es gestattet auf einem Sitzmöbel das rituelle Gebet zu verrichten, wenn sein Stehen beim rituellen Gebet ihn das vergessen lässt, was er in diesem tut.

    Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

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