Lohn für Landarbeiter
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Wenn es sich so verhält, wie in der Frage geschildert, teilen wir mit, dass dem Landarbeiter ein angemessener Lohn zusteht. Hat er ihn innerhalb dieser Jahre bekommen, ist es gut. Hat er ihn jedoch nicht erhalten, darf er ihn nun nehmen. Er bekommt diesen grundsätzlich in bar vom Feldertrag. Gibt es keinen Ertrag, so nimmt er ihn gemäß dem aktuellen Preis vom Feld selbst. Man bewertet den angemessenen Lohn durch den herrschenden Usus, und zwar unter Berücksichtigung der Lohnunterschiede im Verlauf der Jahre. Was für jeden Bruder innerhalb der erwähnten Zeitspanne aufgewandt wurde, wird von dessen jeweiligem Anteil von der Erbschaft abgezogen.
Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!