Lohn für Landarbeiter

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Lohn für Landarbeiter

Ihre Frage

Angelegenheiten für diese Familie übernimmt, nämlich die Feldarbeit und das Kümmern um die sich auf ihm befindlichen Pflanzen, was ihn in einigen Fällen daran hindert, zu seiner eigentlichen Arbeit zu gehen. Er verheiratete seine beiden Brüder durch die Feldarbeit. Es gibt nämlich eine Parzelle, auf der Weintrauben gepflanzt sind. Ihr Ertrag beträgt jährlich 7.000 bis 10.000 ägyptische Pfund. All seine drei Brüder beschäftigen sich mit ihren Privatinteressen und helfen ihm nicht bei der Arbeit auf dem Feld, wobei es noch eine bepflanzte Parzelle gibt. Was verdient nun dieser Bruder, der auf dem Feld arbeitet? Wenn seine Brüder von diesem Recht nicht überzeugt sind, darf er dieses Recht vom Feld nehmen? 

 

Antwort

    Wenn es sich so verhält, wie in der Frage geschildert, teilen wir mit, dass dem Landarbeiter ein angemessener Lohn zusteht. Hat er ihn innerhalb dieser Jahre bekommen, ist es gut. Hat er ihn jedoch nicht erhalten, darf er ihn nun nehmen. Er bekommt diesen grundsätzlich in bar vom Feldertrag. Gibt es keinen Ertrag, so nimmt er ihn gemäß dem aktuellen Preis vom Feld selbst. Man bewertet den angemessenen Lohn durch den herrschenden Usus, und zwar unter Berücksichtigung der Lohnunterschiede im Verlauf der Jahre. Was für jeden Bruder innerhalb der erwähnten Zeitspanne aufgewandt wurde, wird von dessen jeweiligem Anteil von der Erbschaft abgezogen.

                                Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!
 

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